DPG Prüfzertifikate

Sicher. Kompetent. Rechtskonform.

Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung

DPG Mitarbeiter

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber zur Bereitstellung sicherer Arbeits- und Betriebsmittel verpflichtet, um das Gesundheitsrisiko für ihre Mitarbeiter und Kunden möglichst gering zu halten. Um dies gewährleisten zu können, müssen sämtliche vorhandenen Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand sowie einwandfreie Funktion geprüft werden. Wie oft die Prüfung jeweils wiederholt werden muss, ist in der Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung individuell festzulegen.
Im Rahmen der Prüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel erstellen wir gerne auch die Gefährdungsbeurteilung für Sie. Setzen Sie sich für eine persönliche Beratung rund um Ihre Möglichkeiten mit der DPG doch am besten direkt einmal mit uns in Verbindung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Bei uns können Sie sich auf höchste Qualitätsstandards verlassen. Für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und die damit verbundene Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung steht Ihnen ausschließlich fachlich qualifiziertes, engagiertes Personal mit reichhaltigem Wissen und Erfahrungsschatz zur Seite. Dank regelmäßiger Schulungen und Weiterbildungen bleiben wir jederzeit auf dem aktuellen Stand der Technik.

Mit der DPG bleiben Sie jederzeit auf der sicheren Seite: Wir führen die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel auf Basis folgender Rechtsgrundlage für Sie durch:

BetrSichV § 3

Betriebssicherheitsverordnung

TRBS

1111

DPG Mitarbeiter beim Prüfen
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