DPG Mitarbeiter beim Prüfen

Vollumfänglich. Professionell. Rechtssicher.

Prüfung berührungslos wirkender Schutzeinrichtungen (BWS)

Frau bei Prüfung

Da sie gefahrbringende Funktionen automatisch stoppen, schützen berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) in Maschinen alle unmittelbar daran Arbeitenden und den gesamten Gefahrenbereich der Maschine. Für verlässlichen Schutz ist es daher besonders wichtig, dass die BWS regelmäßig vollumfänglich durch qualifiziertes Fachpersonal geprüft werden.

Ob Lichtschranken, Lichtgitter, Lichtvorhänge, Kamerasysteme oder Zweihandbedienungen: Die DPG ist Ihr Ansprechpartner für die rechtskonforme Prüfung berührungslos wirkender Schutzeinrichtungen in elektrischen Maschinen. Erfahren Sie nachfolgend mehr über unsere BWS-Prüfleistung oder setzen Sie sich für eine persönliche Beratung direkt mit uns in Verbindung.

Die DPG prüft für Sie Ihre BWS vollumfänglich auf ihren sicheren Betriebszustand. Zu unserem Prüfleistungsangebot in diesem Bereich zählen die professionelle Sicht- und Funktionsprüfung sowie ggf. eine Nachlaufmessung an bewegten Maschinenteilen, die durch eine gefahrbringende Bewegung den Gefahrenbereich definieren.

Im Rahmen unserer professionellen Sicht- und Funktionsprüfung prüfen wir Ihre BWS auf die folgenden Aspekte:
 
  • Montage der BWS und evtl. Muting Sensoren
  • Beschädigung, Manipulation und Änderungen der BWS
  • Umgehbarkeit des Schutzfeldes in den Gefahrenbereich
  • Einhaltung des Mindestabstands bzw. des Sicherheitsabstands zur Gefahrstelle
  • Funktion des Detektionsfelds der BWS
  • Einbindung bzw. Zusammenwirken der Steuerung

Nachlaufmessung: Durch die Messung von Nachlaufzeiten und Nachlaufwegen werden die erforderlichen Sicherheitsabstände der BWS zu den gefahrbringenden Bewegungen und dem Gefahrenbereich ermittelt.

Kommt es aufgrund einer defekten BWS zu einem Schadensfall, kann der Betreiber der jeweiligen Maschine in Haftung genommen werden. Ausschlaggebend für die Prüfung der BWS in Deutschland ist die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers gemäß der BetrSichV. Geben Sie die Prüfung Ihrer berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen in die Hände der DPG, bleiben Sie nicht nur rein rechtlich auf der sicheren Seite, Sie schützen auch alle Personen, die mit oder an Ihren Maschinen arbeiten.

Wir führen die Prüfung der BWS kompetent und rechtskonform gemäß der folgenden Vorschriften und Normen für Sie durch:

BetrSichV

Betriebssicherheitsverordnung

 

MRL 2006/42/EG

EG-Maschinenrichtlinie

 

EN ISO 13857, EN ISO 13855, DIN EN ISO 13849-1/-2, EN 61496

 

Mann bei Prüfung
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