DPG Mitarbeiter beim Prüfen

Für ein Höchstmaß an Sicherheit in der Elektromobilität.

Prüfung von eMobility-Ladeinfrastruktur

DPG Mitarbeiter beim Prüfen

Der Ausbau von Elektromobilität gehört mittlerweile zum festen Bestandteil der Energiewende und Klimaschutzstrategie: Seit 2013 wächst die Zahl an elektrisch angetriebenen Fahrzeugen stark und damit auch der Bedarf an Ladestationen und Ladeleitungen. Stellen Kommunen, Unternehmen und Arbeitgeber ihren Mitarbeitern, Kunden und Gästen Ladestationen zur Verfügung, müssen diese regelmäßig von befähigten Elektrofachkräften geprüft werden.

Öffentlich zugängliche eMobility-Ladestationen stehen häufig unüberwacht und sind Beschädigungen durch Verschleiß, Vandalismus oder unsachgemäßen Gebrauch sowie sämtlichen Witterungsbedingungen ausgesetzt. Da solche Anlagen grundsätzlich von jedermann bedient werden dürfen, ist der ordnungsgemäße Zustand der Ladestationen umso wichtiger, um das Gefährdungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Das gilt auch für Ladeleitungen und -stationen (z. B. Wallboxen), die von Arbeitgebern als Zubehör gestellt werden, wenn sie ihren Mitarbeitern E-Fahrzeuge als Dienstwagen überlassen. Wird ein solcher dann zu Hause aufgeladen, ist nicht auszuschließen, dass auch nicht unterwiesene Personen wie Angehörige der Mitarbeiter in Kontakt mit den Leitungen kommen.

Als Arbeitgeber bzw. Betreiber von Ladeinfrastruktur stehen Sie in der Fürsorgepflicht und tragen die Verantwortung für deren elektrische Sicherheit. Kommen Sie Ihrer Prüfpflicht nicht nach, können Sie im Schadensfall haftbar gemacht werden. Die DPG unterstützt Sie zuverlässig dabei, dass es gar nicht erst so weit kommt: mit der regelmäßigen Prüfung Ihrer E-Ladestationen und E-Ladesäulen auf ordnungsgemäßen Zustand. Hier erfahren Sie mehr über unsere Prüfleistung zur eMobility-Ladeinfrastruktur.

Bei der DPG erwartet Sie ein ganzheitlicher Prüfprozess rund um Ihre eMobility-Ladeinfrastruktur. Im Bereich E-Ladestationen übernehmen wir für Sie die Prüfung sämtlicher ortsfester und ortsveränderlicher konduktiver Ladestationen (Wandladestationen [sog. “Wallbox”], Ladesäulen, tragbare & mobile Ladeboxen). Darunter fallen:

  • Prüfung von Wechselstrom-/AC-Ladestationen mit Typ-2-Steckvorrichtungen
  • Prüfung von Gleichstrom-/DC-Ladestationen (Schnellladestationen) mit CCS-, CCS-HPC- und CHAdeMO-Steckvorrichtungen
  • Prüfung von kombinierten AC/DC-Ladestationen (“Double-Charger”/”Triple-Charger” etc.) mit Typ-2- und CCS-/CCS-HPC-/CHAdeMO-Steckvorrichtungen.

Auch die Ladeleitungen betreffend lassen wir Sie nicht hängen. In diesem Bereich prüfen wir für Sie sämtliche 1- und 3-phasigen ortsveränderlichen Ladeleitungen für Elektrofahrzeuge, z. B.:

  • Mode-2-Ladeleitungen mit integriertem ICCB (In-Cable-Control-Box) oder IC-CPD (In-Cable-Control-and-Protection-Device mit diversen Steckern und Typ-2-Kupplungen
  • Mode-3-Ladeleitungen mit Typ-2-Steckvorrichtungen.

Wie oft die Prüfung erfolgen muss, hängt von der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers ab. Aufgrund der risikobegünstigenden Einsatzbedingungen empfiehlt die DPG einen Prüfzyklus von maximal 12 Monaten.

Die umfassende Prüfung und Erprobung Ihrer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird bei uns ausschließlich von kompetenten, im Thema eMobility geschulten Prüftechnikern durchgeführt – selbstverständlich mit speziellem, hochmodernem Prüfequipment.
Im Prüfumfang enthalten sind:

  • Besichtigung und Bewertung des Zustands der Ladestation/Ladeleitung: Unsere Techniker prüfen die Auswahl, den Zustand und die Funktion der verwendeten Betriebsmittel – bei Ladestationen und Mode-2-Ladeleitungen auch die Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag.
  • Funktionsprüfung: Es werden Bedien- und Anzeigeelemente, Sicherheits- und Steuerungseinrichtungen erprobt – bei Ladestationen und Mode-2-Ladeleitungen auch die Kommunikation zwischen der Station und dem E-Fahrzeug.
  • Messtechnische Prüfung: Die Ladestation/Ladeleitung wird auf ihre elektrische Sicherheit geprüft.
  • Dokumentation: Die Prüfergebnisse werden gerichtsfest im Prüfbericht dokumentiert.

Kommt es aufgrund eines Defekts an einer eMobility-Ladestation oder -Ladeleitung zum Schadensfall, kann der Betreiber gegenüber der geschädigten Person und dem Sachversicherer in Haftung genommen werden – auch zivilrechtlich. Mit der DPG an Ihrer Seite gehen Sie nicht nur rein rechtlich auf Nummer sicher, Sie kommen gleichzeitig Ihrer Fürsorgepflicht nach und schützen alle, die mit Ihrer Ladeinfrastruktur in Kontakt kommen.   

Die Prüfung erfolgt bei uns rechtkonform gemäß folgenden Normen und Verordnungen:

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