DPG Prüfbescheinigung

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VDE-Prüfung

Zum Schutz von Mitarbeitern und des gesamten Unternehmens sind regelmäßige Prüfungen, Instandhaltungen und Wartungen von elektrischen Anlagen, Geräten und Maschinen ein wichtiger Bestandteil der ganzheitlichen Arbeitssicherheit – und über die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) bzw. Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) gesetzlich vorgeschrieben. Die exakten Kriterien für die verpflichtende elektrische Sicherheitsprüfung nach DGUV V3/V4 werden in den DIN-VDE-Normen konkretisiert, weshalb die Prüfung oftmals auch als VDE-Prüfung bezeichnet wird. Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die elektrische Sicherheitsprüfung.

Übrigens: Sind Sie auf der Suche nach einem kompetenten Dienstleister, dem Sie Ihre anstehende VDE-Prüfung besten Gewissens anvertrauen können? Ob Anlagen, Maschinen oder Elektrogeräte – die DPG ist Ihr Spezialist in Sachen elektrischer Betriebssicherheit und eines der größten Unternehmen der Branche. Kontaktieren Sie uns gern direkt für eine individuelle Beratung.

Den Rechtsrahmen für die VDE-Prüfung bilden die DIN-VDE-Normen, welche von der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) – einer vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) getragenen Organisation – erarbeitet und zusammen mit dem Deutschen Institut für Normung veröffentlicht werden. Aus der Liste von insgesamt mehr als 3.500 gültigen Normen kommen für die Elektroprüfung insbesondere folgende zum Tragen:

01

DIN VDE 0100-600: Errichten von Niederspannungsanlagen

02

DIN VDE 0105-100: Betrieb von elektrischen Anlagen

03

DIN EN 50678 (VDE 0701): Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur

04

DIN EN 50699 (VDE 0702): Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte

05

DIN VDE 0113-1: Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen

Mithilfe der Prüfung soll sichergestellt werden, dass die im Unternehmen verwendeten Elektrogeräte, Anlagen und Maschinen jederzeit ordnungsgemäß und fehlerfrei funktionieren. Über eine Sicht- und Funktionsprüfung und elektrische Messungen wird hierbei der Zustand des jeweiligen Betriebsmittels, dessen Funktionsfähigkeit sowie der Schutz gegen Brand oder Stromschlag geprüft.

Gut zu wissen: Der einwandfreie Zustand schützt nicht nur die Mitarbeiter vor Schäden und die Verantwortlichen vor eventuellen Haftungsansprüchen, sondern auch die Maschinen und Anlagen selbst. Mängel und Beschädigungen, die früher oder später zu einem Ausfall führen könnten, können im Rahmen der VDE-Prüfung bereits frühzeitig entdeckt und behoben werden.

Die Betriebssicherheit ist in Unternehmen grundsätzlich zu jeder Zeit zu gewährleisten. Hierfür ist es wichtig, dass zum Einsatz kommende elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die VDE-Prüfung muss daher einmalig vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt werden, bei jeder Wiederinbetriebnahme, z. B. nach einer Änderung oder Instandsetzung, und zusätzlich in bestimmten wiederkehrenden Zeitabständen. Das exakte Intervall zur Wiederholungsprüfung nach DGUV V3/V4 muss durch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung bestimmt werden – hierbei spielen unter anderem Faktoren wie Einsatzhäufigkeit, Standort, Gefährdungsgrad, aber auch die Art der Räumlichkeit eine große Rolle.

Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Regeln für Betriebssicherheit darf die Sicherheitsprüfung von elektrischen Geräten, Maschinen und Anlagen in Unternehmen ausschließlich von einer befähigten Elektrofachkraft vorgenommen werden. Zur Prüfung befähigt ist gemäß TRBS 1203, wer über einen Abschluss einer einschlägigen technischen Berufsausbildung oder eines technischen Studiums sowie über praktische Berufserfahrung mit entsprechenden Arbeitsmitteln verfügt und zeitnah eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich ausübt.

Die Verantwortung für die Einhaltung der regelmäßigen VDE-Prüfung obliegt dem Arbeitgeber. Die Übertragung an eine andere befähigte Person ist schriftlich möglich – dabei ist sicherzustellen, dass die beauftragte Person auch imstande ist, die übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Gut zu wissen: Die einwandfreie Qualität unserer Dienstleistungen steht für die DPG an erster Stelle – alle unsere Prüftechniker sind ausgebildete Elektrofachkräfte und zur Prüfung befähigte Personen nach TRBS 1203.

Prinzipiell handelt es sich bei den DIN-VDE-Normen nicht um Gesetze, sondern sie werden – wie auch andere Vorschriften und Regelwerke – fachgerecht als anerkannte Regeln der Technik betrachtet, auf die sich Gesetze und Verordnungen zur Prüfung elektrischer Arbeits- und Betriebsmittel beziehen. Die Sicherheitsprüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV V3/V4 selbst muss allerdings verpflichtend eingehalten werden, um Mitarbeiter zu schützen und um im Schadensfall abgesichert zu sein. Kommen Personen durch unzureichend geprüfte elektrische Geräte, Maschinen oder Anlagen im Unternehmen zu Schaden und es kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die Prüfung rechtskonform durchgeführt wurde, drohen nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes und zivilrechtliche Ansprüche, sondern unter Umständen auch hohe Bußgelder und Freiheitsstrafen. Je nach Fall wird eine Missachtung – ob fahrlässig oder vorsätzlich spielt dabei keine Rolle – als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet.

Wer sich in Bezug auf die anerkannten Regeln der Technik nach den DIN-VDE-Normen richtet, steht daher in jedem Fall auf der sicheren Seite. Eine Abweichung von den Normen ist möglich, wenn gleichwertig für Sicherheit gesorgt wird.

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