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UVV-Prüfungen

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund erlassen die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (kurz UVV und seit Mai 2014 auch als DGUV Vorschriften bezeichnet). Diese Vorschriften legen nicht nur die grundlegenden Standards fest, sondern schreiben auch regelmäßige UVV-Prüfungen vor. Erfahren Sie nachfolgend, warum UVV-Prüfungen so wichtig sind und wie Ihnen die DPG dabei helfen kann, eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen. Wir teilen nämlich nicht nur unser Wissen mit Ihnen, sondern unterstützen Sie umfassend bei Ihren anstehenden UVV-Prüfungen.

Bei einer UVV-Prüfung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Arbeitsmitteln und -einrichtungen, die allein durch speziell ausgebildete Fachkräfte erfolgen darf. Der Begriff “UVV” steht dabei für “Unfallverhütungsvorschrift”. Das Hauptziel dieser Prüfung besteht darin, Arbeitsplatzunfälle und Verletzungen zu vermeiden. Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem detaillierten Protokoll dokumentiert und dem jeweiligen Auftraggeber bzw. Arbeitgeber zur Aufbewahrung ausgehändigt.

Die Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche Rechtsnormen. Arbeitgeber stehen somit in der Pflicht, regelmäßig UVV-Prüfungen durchführen zu lassen, um die Sicherheit von zur Verfügung gestellten Betriebs- und Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Unternehmer sollten die Verpflichtung zur UVV-Prüfung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Vernachlässigung kann nämlich im Falle eines Falles zu Verlust des Versicherungsschutzes, Schadenersatzforderungen, Bußgeldern und sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

UVV-Prüfungen dürfen nur von Fachkräften durchgeführt werden, die nach TRBS 1203 hierzu befähigt sind. Eine gemäß TRBS 1203 befähigte Person muss eine einschlägige berufliche Ausbildung (Berufsausbildung oder Studium), Berufserfahrung mit den betreffenden oder vergleichbaren Arbeitsmitteln sowie eine zeitnahe Tätigkeit im beruflichen Umfeld der Prüfungen nachweisen können. Zusätzlich sollte sie über Kenntnisse zum neuesten Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen.

DPG Mitarbeiter beim Prüfen

Vertrauen Sie auf die Kompetenz der DPG! Wir übernehmen die UVV-Prüfungen kraftbetriebener Tore und Türen sowie Leitern und Tritte gemäß den DGUV-Vorschriften. Unser Team erstellt dabei ein rechtssicheres Prüfungsprotokoll, das Zeit, Ort, Gegenstand, Ergebnisse der Prüfung sowie Bewertungen von Mängeln umfasst. Und selbstverständlich stellen wir Ihnen ausnahmslos nach TRBS 1203 befähigte Prüftechniker zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von einem erstklassigen Service zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis. Mehr als 10 Mio. Betriebsmittel haben wir bereits sicher und rechtskonform geprüft. Dies und zahlreiche zufriedene Kunden sprechen für unsere Kompetenz und unser Engagement!

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