
CE-Konformitätsbewertung
Maschinen und Anlagen erleichtern in vielen Betrieben die Arbeitsabläufe. Um sicherzustellen, dass die Menschen, die diese Geräten steuern oder warten, bestmöglich geschützt sind, dürfen in der EU ausschließlich CE-gekennzeichnete Maschinen und Anlagen auf den Markt gebracht werden. Mit dieser Kennzeichnung garantieren Hersteller, dass ihre Geräte geltenden Rechtsvorschriften entsprechen und mit den Sicherheitsnormen der EU konform gehen.
Das Verfahren zur Kennzeichnung, die CE-Konformitätsbewertung, ist komplex, das wissen wir. Damit Sie dennoch schnell, einfach und vor allem sicher ans Ziel – die gesetzeskonforme CE-Kennzeichnung Ihres Produkts – gelangen, begleiten wir Sie als Experten gerne auf Ihrem Weg dorthin. Unsere erfahrenen und besonders gut geschulten Spezialisten sind bestens mit den entsprechenden Gesetzen, Vorschriften und Normen vertraut und entlasten Sie bei den erforderlichen Schritten von der Recherche bis zur Erstellung der Konformitätserklärung.
Können wir Ihnen bei der CE-Kennzeichnung Ihrer Maschinen behilflich sein? Sprechen Sie uns für eine persönliche Beratung gerne direkt an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Umfassendes Leistungsangebot
- Beratung rund um die CE-Kennzeichnung
- Durchführung der Richtlinien- und Normenrecherche
- Durchführung fundierter Risikoanalysen
- Realisierung vieler sicherheitstechnischer Überprüfungen
- Erstellung oder Korrektur der technischen Dokumentation
- Vorbereitung der CE-Konformitätserklärung.

Garantiert höchste Qualität
Für ein Höchstmaß an Sicherheit im Betrieb
Mit sicheren Maschinen schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihre Arbeitsabläufe. Wir helfen Ihnen dabei, diese Sicherheit CE-gekennzeichnet und gesetzeskonform zu gewährleisten – unter Anwendung folgender Richtlinien:
Maschinenrichtlinie
Druckgeräterichtlinie
EU-Maschinenverordnung (ab 20.01.2027)
Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Niederspannungsrichtlinie
RoHS-Richtlinie.

Absolute Sicherheit auch bei den Kosten
Guter Rat ist teuer, sagt ein Sprichwort. Wir sagen: Bei uns erhalten Sie hervorragende persönliche Beratung zu attraktiven Konditionen! Diese orientieren sich bei uns an den hohen Qualitätsstandards und sind wettbewerbsfähig. Versteckte Zusatzkosten? Nicht mit uns – bei der DPG erwartet Sie stattdessen ein transparentes Preiskonzept, mit dem Sie sicher planen und kalkulieren können. Fragen Sie am besten noch heute Ihr individuelles Angebot bei uns an.
Erinnerungsservice inklusive
Wir wissen: Bei vielen unterschiedlichen Prüffristen kann man leicht einmal den Überblick verlieren. Damit Sie keine Frist verpassen und jederzeit auf der sicheren Seite sind, erinnern wir Sie rechtzeitig an Ihre nächsten Termine zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte. So haben Sie den Kopf frei für das wirklich Wichtige – Ihr Kerngeschäft.
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Info-Broschüre
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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- Leistungsspektrum
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Die DPG informiert: Wichtiges rund um die CE-Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen
Was bedeutet das CE-Zeichen und warum müssen Produkte damit gekennzeichnet werden?
Die ursprüngliche Bedeutung des Akronyms CE ist nicht eindeutig festgelegt, vor der Einführung der CE-Kennzeichnung stand CE allerdings für das französische Communauté Européenne – zu Deutsch: Europäische Gemeinschaft. Laut dem zuständigen Normierungsinstitut CENELEC steht es heute für französisch Conformité Européenne – "Europäische Konformität".
Die CE-Kennzeichnung ist im EU-Markt für alle Unternehmen von herausragender Bedeutung, denn darin sind die Anforderungen an Hersteller bzw. Inverkehrbringer und Produkte definiert.
Wer auf dem europäischen Markt technische Maschinen oder Anlagen in Verkehr bringen möchte, muss diese vorab der CE-Konformitätsbewertung unterziehen, um zu überprüfen, ob die Anforderungen eingehalten werden. Ist dies der Fall, erhält das Produkt die offizielle CE-Kennzeichnung und ist somit für den Markt freigegeben. Gut zu wissen: Eine erneute Bewertung und Kennzeichnung können auch nach einem erheblichen Umbau nötig werden.
Welche Schritte sind im Prozess der CE-Konformitätsbewertung erforderlich?
01
Normen- und Richtlinienrecherche: Insgesamt wird in mehr als 20 Richtlinien, Normen und Vorschriften festgelegt, bei welchen Produktkategorien eine CE-Kennzeichnung und somit eine Konformitätsbewertung notwendig ist. Welche Richtlinien für das zu kennzeichnende Produkt genau zutreffen, muss in einer entsprechenden Recherche ermittelt werden.
02
Prüfung inklusive Risikobeurteilung: Im Rahmen der CE-Konformitätsbewertung müssen Hersteller ihre Maschinen und Anlagen unter Anwendung der europäischen Normen auf Konformität testen. Hierzu zählt insbesondere eine Risikobeurteilung mit Risikoanalyse und -bewertung, um sicherzustellen, dass die Produkte möglichst sicher konstruiert sind.
03
Technische Dokumentation: Ob eine Maschine den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht, soll anhand der technischen Dokumentation nachvollzogen werden können. Diese muss vollständig zur Verfügung stehen, bevor die Maschine in Betrieb genommen oder ausgeliefert wird, und alle wichtigen technischen Unterlagen mit Informationen zu Bau, Konstruktion und Funktionsweise enthalten. Dazu gehören in diesem Fall unter anderem die Betriebsanleitung, Schaltpläne, technische Zeichnungen sowie die Dokumente zur Risikobeurteilung.
04
Technische Übersetzung: Soll das Produkt im Ausland in Verkehr gebracht werden, ist mindestens im europäischen Raum eine beiliegende Betriebsanleitung in der Amtssprache des jeweiligen Ziellandes erforderlich.
05
Konformitätserklärung: Der Hersteller bescheinigt mit Unterzeichnung der CE-Konformitätserklärung gemäß EU-Verordnung 765/2008, dass das Produkt sämtliche Anforderungen der Normen und Richtlinien erfüllt. Nach der gesetzeskonformen Anbringung des CE-Zeichens darf das Produkt in den Verkehr gebracht werden.
Was gilt es bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung zu beachten?
Die Kennzeichnung zeigt, dass der Hersteller eines Produkts anhand einer CE-Konformitätserklärung beweisen kann, dass das Produkt sämtlichen relevanten Richtlinien entspricht und sicher in Betrieb genommen werden kann. Um die Echtheit zu verifizieren, ist es daher notwendig, bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung einige Vorgaben einzuhalten:
- Die Größe muss mindestens 5 mm betragen – bei Vergrößerungen müssen unbedingt die Proportionen eingehalten werden.
- Die Kennzeichnung ist vom Hersteller gut sichtbar, leserlich und möglichst unzerstörbar auf dem Produkts anzubringen.
Ist dies nicht möglich – etwa aufgrund der Art des Produkts – besteht alternativ die Option, das CE-Zeichen auf der Verpackung oder in den Begleitdokumenten zu zeigen.