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Alles zur DIN VDE 0100–600

Entsprechend der DGUV Vorschrift 3 und der Betriebssicherheitsverordnung müssen elektrische Anlagen vor der Inbetriebnahme, nach Reparaturen, Änderungen und Erweiterungen sowie in regelmäßig wiederkehrenden Intervallen geprüft werden. Hierbei kommen unterschiedliche VDE-Elektroprüfungen zum Tragen, die als Nachweis dafür dienen, dass alle sicherheitstechnisch relevanten Anforderungen erfüllt wurden. Eine dieser VDE-Prüfungen ist in DIN VDE 0100–600 “Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen” definiert. Möchten Sie mehr über diese Norm in Erfahrung bringen, sind Sie hier genau richtig!
In DIN VDE 0100–600 werden die Anforderungen an die Erstprüfung – also die Prüfung während der Errichtung und nach Fertigstellung einer neuen elektrischen Anlage oder nach Änderungen an bzw. Erweiterungen von bestehenden Anlagen vor Erstinbetriebnahme – festgehalten. Dabei bezieht sich diese Norm konkret auf elektrische Niederspannungsanlagen.
Gut zu wissen: Als elektrische Niederspannungsanlagen werden grundsätzlich feststehende und bewegliche Anlagen bis 1.000 V (AC) und 1.500 V (DC) definiert, die elektrische Energie erzeugen, übertragen, umwandeln, verteilen und/oder anwenden können. Mit der Prüfung soll sichergestellt werden, dass diese bei Inbetriebnahme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und die Anforderungen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) erfüllt sind. Werden dabei die in DIN VDE 0100–600 definierten Prüfschritte bestanden, ist davon auszugehen, dass dies zutrifft.
Bei einer Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 erfolgt in der Regel schon während der Errichtung eine umfassende Sichtprüfung, um den Zustand der Anlage zu kontrollieren. Hierbei stehen verschiedene Komponenten im Fokus – wie die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag, Brandabschottungen, Kabel und Leitungen, Schutz- und Überwachungseinrichtungen, die Betriebsmittel allgemein, Erdungsanlage und Schutzleitersystem, Kennzeichnungen, Dokumentation und vieles mehr. Die Erstprüfung schließt die Überprüfung der angeschlossenen Betriebsmittel mit ein und umfasst neben der Sichtprüfung weitere Maßnahmen, zu denen die Erprobung und Messung (ggf. inklusive Prüfungswiederholung nach Fehlerbehebung) sowie die Erstellung eines vollständigen Prüfprotokolls zählen. Bei einer Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 wird u.a. besonderes Augenmerk auf folgende Prüfschritte gelegt:
  • Prüfung der Durchgängigkeit des Schutzleitersystems
  • Prüfung des Isolationswiderstand der elektrischen Anlage
  • Prüfung des Erderwiderstands
  • Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen für den Fehlerschutz
  • Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen zum zusätzlichen Schutz
  • Prüfung von Spannungspolarität & Phasenfolge
  • Prüfung des Spannungsfalls
  • Funktionsprüfungen von Betriebsmitteln, Schutz- und Überwachungseinrichtungen usw.
DIN VDE 0100-600 legt fest, dass jede elektrische Anlage während der Errichtung und nach Fertigstellung geprüft werden muss, bevor sie in Betrieb genommen wird. Auch bei einer Erweiterung oder Änderung einer bestehenden Anlage muss durch eine Prüfung nachgewiesen werden, dass diese der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) entspricht und die Sicherheit der neuen Anlage nicht durch die bestehende Anlage beeinträchtigt ist. Die Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600 trägt also maßgeblich zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Dennoch ist sie – wie alle weiteren DIN-VDE-Normen – kein Gesetz, sondern stellt die anerkannten Regeln der Technik für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel und die Grundlage für die wiederkehrenden Prüfungen nach DIN VDE 0105-100 dar. Fehlt eine rechtskonforme Prüfung allerdings und Personen erleiden Schäden durch defekte Anlagenteile oder Betriebsmittel, drohen Verlust des Versicherungsschutzes, zivilrechtliche Ansprüche sowie hohe Bußgelder und Freiheitsstrafen. Mit der Durchführung der in DIN VDE 0100-600 geforderten Erstprüfung und regelmäßig durchgeführten Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0105-100 stehen Unternehmen daher im Fall der Fälle auf der sicheren Seite.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Regeln für Betriebssicherheit dürfen Prüfungen nach DIN VDE 0100–600 ausschließlich von qualifizierten und gemäß TRBS 1203 befähigten Personen durchgeführt werden. Auch die DIN VDE 0100-600 selbst schreibt vor, dass die Prüfung von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden muss, die zur Durchführung von Prüfungen befähigt ist. Voraussetzungen für die Befähigung sind ein Abschluss einer einschlägigen elektrotechnischen Berufsausbildung oder eines elektrotechnischen Studiums, praktische Berufserfahrung mit den jeweiligen Arbeitsmitteln und die zeitnahe Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in diesem Bereich. Übrigens: Wir nehmen Ihre Sicherheit ernst und sind uns unserer Verantwortung bewusst – alle Prüftechniker der DPG sind befähigte Personen nach TRBS 1203 und verfügen über eine entsprechende elektrotechnische Ausbildung. Bei uns sind Sie also in besten Händen, was Anlagen- und Maschinenprüfungen betrifft!
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