Die Prüfung von Schweißgeräten
Insbesondere in der Metallbearbeitung stellt das Lichtbogenschweißen ein essenzielles Verfahren im täglichen Betriebsablauf dar. Da hierbei mit elektrischem Strom (extreme) Wärme erzeugt wird, die das Metall zum Schmelzen bringt, sind umfassende Vorsichtsmaßnahmen von enormer Bedeutung. Dazu zählt auch die regelmäßige Überprüfung der Lichtbogenschweißgeräte, um Mängel und Defekte frühzeitig erkennen und beheben zu können und somit das Risiko zu minimieren. Darüber hinaus ist die wiederholende Prüfung auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Möchten Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter in besten Händen wissen und die Prüfung Ihrer Schweißgeräte von erfahrenen Spezialisten durchführen lassen? Dann sind Sie bei der DPG an genau der richtigen Adresse. Erfahren Sie nachfolgend mehr zu unserer Prüfleistung rund um Schweißgeräte oder treten Sie für eine individuelle Beratung direkt mit uns in Kontakt.
Garantiert höchste Qualität
Bei der DPG können Sie sich jederzeit auf höchste Qualitätsstandards verlassen. Die Prüfung von Schweißgeräten wird ausschließlich durch unsere kompetenten Prüftechniker vorgenommen. Diese sind allesamt zur Prüfung befähigte Personen gemäß TRBS 1203, verfügen über eine entsprechende Ausbildung und werden zudem regelmäßig in Schulungen weiterbildet. So garantieren wir die dauerhaft einwandfreie Qualität unserer Dienstleistungen.
Einwandfreie Betriebs- und Rechtssicherheit
Kommt es in Ihrem Betrieb aufgrund eines defekten Schweißgeräts zu einem Schadensfall, müssen Sie zweifelsfrei belegen können, dass Sie alles in Ihrer Macht stehende zur Prävention unternommen haben. Mit unserer Unterstützung bleiben Sie in doppelter Hinsicht auf der sicheren Seite: Wir schaffen Ihnen Betriebs- und Rechtssicherheit. Unsere hochqualifizierten Fachkräfte prüfen Ihre Schweißgeräte rechtskonform unter Berücksichtigung folgender Vorschriften:
DIN EN 60974–4 (VDE 054–4)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
Ihre Prüfung wird dabei selbstverständlich manipulationssicher und gerichtsfest in unserem Prüfprotokoll dokumentiert.
Umfassendes Prüfleistungsangebot
Bei uns sind Sie nicht nur an der richtigen Adresse, wenn Sie für Ihre Prüfung von Schweißgeräten einen kompetenten Ansprechpartner wünschen – Sie erhalten bei uns auch alle weiteren relevanten Prüfleistungen zur Betriebssicherheit aus einer Hand. Ob ortsfeste elektrische Anlagen und Maschinen, ortsveränderliche Verbraucher, verpresste Schlauchleitungen oder eMobility-Ladeinfrastruktur: Wir übernehmen für Sie die professionelle, rechtskonforme Prüfung!
Attraktive Konditionen
Bei der DPG erwarten Sie wettbewerbsfähige Konditionen, die sich an den hohen Qualitätsstandards orientieren, und eine transparente Preisgestaltung ohne versteckte Zusatzkosten. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, perfekt abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens. Setzen Sie sich gerne direkt mit uns in Verbindung.
Erinnerungsservice inklusive
Wir wissen: Bei vielen unterschiedlichen Prüffristen kann man leicht einmal den Überblick verlieren. Damit Sie keine Frist verpassen und jederzeit auf der sicheren Seite sind, erinnern wir Sie rechtzeitig an Ihre nächsten Termine zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte. So haben Sie den Kopf frei für das wirklich Wichtige – Ihr Kerngeschäft.
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Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Die DPG informiert: Wichtiges rund um die Prüfung von Schweißgeräten
Warum muss die Prüfung von Schweißgeräten durchgeführt werden?
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Geschäftsführer und Vorstände in ihren Räumlichkeiten für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und von Besuchern verantwortlich und dazu verpflichtet, sichere elektrische Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen zur Verfügung zu stellen. Die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Betriebssicherheitsprüfung von elektrischen Arbeitsmitteln/Werkzeugen und somit auch von Schweißgeräten ergibt sich dabei konkret aus Betriebssicherheitsverordnung § 14 und DGUV Vorschrift 3 § 5.
Welche Schweißgeräte müssen geprüft werden?
Zu prüfen sind bei Schweißgeräten sogenannte Lichtbogenschweißeinrichtungen, also alle elektrischen Geräte, die mit Lichtbogen arbeiten. Dazu zählen unter anderem:
01
MIG-/MAG-Schweißgeräte
02
WIG-Schweißanlagen
03
Handschweißinverter
04
Plasmaschneider/Brenner
05
elektrische Fugenhobel
Wie oft ist die Prüfung durchzuführen?
Schweißgeräte müssen – wie alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel – regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre einwandfreie Funktion geprüft werden:
- vor der Erstinbetriebnahme sowie nach jeder Änderung oder Reparatur vor der Wiederinbetriebnahme
- in periodisch wiederkehrenden Zeitabständen.
Den exakten Zeitraum bis zur nächsten Wiederholungsprüfung legt der Betreiber im Rahmen einer "Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung von Prüfintervallen" individuell fest. Die DPG empfiehlt standardmäßig eine Prüffrist von einem Jahr.