Elektrische Sicherheit in Laboren


Vom Mikroskop bis zum Rotationsverdampfer: Wir übernehmen für Sie die Sicherheitsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Laboren – fachkundig und rechtskonform.

Mit der regelmäßigen Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen werden Personen und Labor geschützt und der dauerhafte Betrieb, auch unter hoher Belastung, gewährleistet. Die DPG ist Ihr Spezialist für die Anlagenprüfung.

Die professionelle periodische Prüfung elektrischer Maschinen aller Art ist im Rahmen der Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben – und eine unserer Kernkompetenzen.

Zu einer sicheren Umgebung gehören im Labor auch sichere Regale, Leitern und Tritte. Die rechtskonforme Prüfung dieser Betriebsmittel übernehmen wir gerne für Sie.
Ihr Vorteil
Bei der DPG erhalten Sie verschiedene professionelle Prüfleistungen zu attraktiven und wettbewerbsfähigen Konditionen aus einer Hand: Das spart Zeit und Kosten. Wir sind deutschlandweit aktiv und prüfen Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen in Laboren an verschiedenen Standorten effizient und sicher. Eine flexible Terminierung, die bei Bedarf auch unabhängig von anderen Prüfungen im Haus erfolgen kann, ermöglicht zudem den reibungslosen Ablauf von Versuchen, Dauertests etc. Ihr weiterer Vorteil: Wir kennen uns auch mit dem Thema "Reinraum" aus und wissen um die Sensibilität, die besonderen Hygienevorschriften sowie Sicherheitsbestimmungen, die im Vorfeld der Prüfung abzuklären sind.
Rechtssicherheit
Die regelmäßige Betriebssicherheitsprüfung im Labor schützt Mitarbeiter und Unternehmen – darüber hinaus ist sie gesetzlich verpflichtend. Mit uns an Ihrer Seite betreiben Sie wichtige Prävention und bleiben im Schadensfall rechtlich auf der sicheren Seite, denn wir führen die Prüfungen nach DGUV und BetrSichV durch.
Qualität
Ihre Verantwortung ist unsere Verantwortung, dessen sind wir uns natürlich bewusst. Sämtliche Prüfungen werden daher ausschließlich von befähigten Personen nach TRBS 1203 mit entsprechender Ausbildung durchgeführt.
Case Studies
DPG Wissen
(ArbSchG)
Arbeitsschutzgesetz
- regelt die sichere und menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung
- erlassen am 07. August 1996
- gilt in allen Tätigkeitsbereichen
- wird durch zahlreiche Verordnungen konkretisiert
- bei Missachtung drohen hohe Strafen
(BetrSichV)
Betriebssicherheits-verordnung
- neben ArbSchG wichtige Grundlage im Arbeitsschutz
- gültig seit Inkrafttreten am 03. Oktober 2002
- Ziel: Sicherheit von Arbeitnehmern bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleisten
- wird durch technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert
- richtet sich an alle Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
(DGVU)
DGUV Vorschrift 3
- Unfallverhütungsvorschrift der DGUV zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden
- ehemalige Bezeichnungen: VBG 4 & BGV A3
- regelt den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- richtet sich an gewerbliche Unternehmen
- die regelmäßige Sicherheitsprüfung nach § 5 DGUV V3 ist verpflichtend durchzuführen