1. Grundsätze der Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein sind Kernelemente der DPG mbH Werte- und Unternehmenskultur. Diese unternehmerische Grundeinstellung und abgeleitete Handlungsweisen erwartet DPG mbH auch von seinen Lieferanten.
- Die DPG mbH fördert eine nachhaltige Entwicklung der Lieferkette. Die nachfolgend formulierten Grundsätze der Nachhaltigkeit sind daher Anforderungen an Lieferanten und Grundlage der Geschäftsbeziehung mit der DPG.
2. Menschenrechte und Arbeitsstandards
Der Lieferant ist verpflichtet,
- keine Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung, Weltanschauung oder politischer Einstellung sowie sonstiger Arten von Diskriminierung nach den Gesetzen der Länder und Standorte, in denen das Unternehmen operiert, zu dulden.
- die Chancengleichheit der Beschäftigten zu wahren und diese auf der Grundlage deren Qualifikation und Fähigkeiten auszusuchen und zu fördern.
- die international anerkannten Menschenrechte zu achten und zu respektieren und sich für deren Einhaltung einzusetzen.
- keine Zwangs- oder Pflichtarbeit in irgendeiner Form einzusetzen.
- ausdrücklich jede körperliche Bestrafung, Bedrohung und Belästigung von Beschäftigten zu verurteilen und zu unterbinden.
- jede Form von Kinderarbeit zu unterbinden und die gesetzlichen Regelungen zum Mindestalter für Beschäftigte nach Maßgabe der staatlichen Vorgaben zu beachten.
- sicherzustellen, dass Löhne, Sozialleistungen sowie Arbeitszeiten den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
- das Recht jedes Einzelnen auf Vereinigungsfreiheit zu respektieren.
- die Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
- Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu reduzieren durch technische Schutzmaßnahmen, sichere Arbeitsabläufe, vorbeugende Instandhaltungen, angemessene Kontrollen sowie geeignete Schutzkleidung.
- gesundheitsfördernde Maßnahmen zu unterstützen
- keine Schutzrechte Dritter (Patente, Marken, o.ä.) zu verletzen.
- sich an keiner Form von Korruption, Vorteilsgewährung und Bestechung zu beteiligen oder diese zu unterstützen.
- sich an keiner Form von Geldwäsche zu beteiligen oder diese zu unterstützen.
3. Ausfuhrkontrolle und Wirtschaftssanktionen
Der Lieferant ist verpflichtet,
- Wirtschaftssanktionen, Exportkontrollgesetze, Export- und Importgesetze einzuhalten in Bezug auf
- Ein- und Ausfuhr von Waren; grenzüberschreitender Transfer von Dienstleistungen; o grenzüberschreitender Transfer von Hardware, Software und Technologien (einschließlich technischer Daten);
- grenzüberschreitende Kapitaltransaktionen und Zahlungen.
4. Datenschutz
Der Lieferant ist verpflichtet,
- den Schutz und die Vertraulichkeit personenbezogener Daten oder ihm anderweitig überlassener Informationen sehr ernst zu nehmen.
- sich an das Datenschutzrecht, insbesondere an die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu halten.
- personenbezogene Daten vertraulich zu erheben und zu verarbeiten und nur, soweit eine konkrete, definierbare geschäftliche Zweckbestimmung besteht und dann im Einklang mit anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen.
- die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu wahren und personenbezogene Daten vor Missbrauch und / oder unberechtigtem Zugriff zu schützen.
5. Umweltschutz
Der Lieferant ist verpflichtet,
Compliance und Umwelt-Genehmigungen
Compliance und Umwelt-Genehmigungen
- alle nationalen Gesetze und Richtlinien in Bezug auf Umweltschutz einzuhalten sowie wirksame Abläufe zu deren kontinuierlichen Überwachung einzuführen.
- über alle umweltrelevanten Genehmigungen und Registrierungen für die Produktion und den Betrieb zu verfügen und diese aktuell zu halten, sowie Auflagen zum Betrieb und Anforderungen zum Berichtswesen einzuhalten.
- die Nutzung natürlicher Ressourcen, wie Wasser, fossile Energieträger, Mineralien und Produkte aus Urwäldern zu minimieren, optimieren oder (wo möglich) zu vermeiden. Hierbei sollten Vorgehen und Techniken wie beispielsweise die Änderung der Produktionsprozesse, der Wartungsabläufe und Abläufe des Gebäude-Managements, Material-Substitutionen, Wiederverwendung und Recycling zum Einsatz kommen.
- Umweltverschmutzung und Umweltschäden (in allen Phasen der Produktion und/oder Dienstleistungserbringung) zu vermeiden
- einen effizienten Ablauf einzuführen und zu betreiben, der die Bestimmung, Sortierung, Reduzierung, Entsorgung oder Beförderung/Weiterleitung sowie Recycling von Feststoff-Abfall wirksam sicherstellt (entsprechend relevanten Vorgaben und Gesetze).
- bei gelieferten Produkten oder erbrachten Dienstleistungen, Möglichkeiten und Chancen der Abfallvermeidung und Wiederverwendung / Recycling zu berücksichtigen. Dabei ist idealerweise eine Lebenszyklus-Betrachtung anzuwenden (Entwicklung, Herstellung, Nutzung, Nutzungsende und/oder Verwertung).
- den Einsatz und die Weiterentwicklung von wassersparenden Technologien und Technologien zur Wiederverwendung von Wasser zu fördern.
- Abwässer zu bestimmen, zu überwachen und zu kontrollieren und, sofern zutreffend, gemäß Vorgaben vor der Einleitung oder Entsorgung zu behandeln.
- Das Wasser-Management sollte die Dokumentation, Bestimmung und Überwachung von Wasserquellen (Herkunft), Wassernutzung, Wasserabfluss und Einleitung beinhalten.
- Der Lieferant wird zudem aufgefordert, Maßnahmen zu entwickeln, die die nachhaltige Nutzung von Wasser in die operativen Planungsabläufe einbeziehen (Wasser-Management). Dies sollte u.a. auch die Betrachtung der operativen Auswirkungen möglichen Wassermangels / Wasserknappheit beinhalten (Lebenszyklusbetrachtung).
- einen effizienten Ablauf einzuführen und zu betreiben, der eine regelmäßige Bestimmung und Überwachung der Emissionen in die Umgebungsluft von organischen Chemikalien, Aerosolen, ätzenden Stoffen, Partikeln (Feinstäuben etc.), ozonschichtschädigenden Chemikalien und Verbrennungsnebenprodukten durch die Betriebsabläufe und Produktion wirksam sicherstellt. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, diese Emissionen auf ein Minimum zu reduzieren. Das Mindestziel ist hier die Einhaltung der jeweiligen nationalen rechtlichen Vorgaben.
- den Energieverbrauch und die relevanten Scope 1 (direkte CO2-Emissionen) und Scope 2 (indirekte CO2-Emissionen) als CO2 Äquivalente zu überwachen und zu reduzieren sowie die wirtschaftliche Beschaffung, Einsatz und die Weiterentwicklung energieeffizienter Technologien zu fördern.
6. Stoffverbote und Chemikalien-Management
Die Entscheidung über den Einsatz gefährlicher Stoffe und Chemikalien erfolgt nach Beurteilung der potenziellen Risiken unter Berücksichtigung der spezifischen Anwendung. Für Produkte und Dienstleistungen (Dienstleistungsabläufe), die an die DPG mbH geliefert oder für die DPG mbH erbracht werden, verpflichtet sich der Lieferant,
Der Lieferant ist verpflichtet, effiziente Abläufe einzuführen und zu betreiben,
- deklarationspflichtige Stoffe zu benennen sowie verbotene Stoffe nicht einzusetzen.
Der Lieferant ist verpflichtet, effiziente Abläufe einzuführen und zu betreiben,
- die Chemikalien und andere Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen können, wirksam identifizieren. Die Verwendung dieser identifizierten Chemikalien und anderer Stoffe ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die Verwendung von Ersatzstoffen (mit, einem geringeren Gefährdungspotenzial) ist zu prüfen.
- die ein Gefahrenstoffmanagement sicherstellen, sodass Gefahrstoffe durch geeignete Vorgehensweisen sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet oder wiederverwendet und entsorgt werden können.
7. Konflikt-Mineralien Definition
Konfliktmineralien sind Erze die zur Herstellung der Basismetalle Tantal, Zinn, Gold und Wolfram, aus der Demokratischen Republik Kongo und angrenzenden Gebieten gefördert werden.
Konkret handelt es sich um Mineralien aus deren Einkünfte bewaffnete Konflikte finanziert werden.
Der Lieferant ist verpflichtet, jeden Einsatz und jeden entdeckten Einsatz sowie Hinweise auf einen möglichen Einsatz von Konflikt-Mineralien in an
8. Umsetzung
Die DPG mbH erwartet von seinen Lieferanten und Dienstleistern die Einhaltung dieser Nachhaltigkeitsrichtlinie. Dies kann von DPG mbH mit Selbstbewertungen zur Lieferanten-Nachhaltigkeit und/oder Lieferanten-Audits überprüft werden.
DPG mbH behält sich das Recht vor, die Geschäftsbeziehung mit Lieferanten zu beenden, falls die Anforderungen dieser Nachhaltigkeitsrichtlinie nicht eingehalten und umgesetzt werden.