Elektrische Sicherheit im Büro


Von der Schreibtischlampe bis zum Kopiergerät: Wir übernehmen für Sie die Sicherheitsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Büros – fachkundig und rechtskonform.

Mit der regelmäßigen Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen werden Personen und Einrichtung geschützt und der dauerhafte Betrieb, auch unter hoher Belastung, gewährleistet. Die DPG ist Ihr Spezialist für die Anlagenprüfung.

Die professionelle periodische Prüfung elektrischer Maschinen aller Art ist im Rahmen der Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben – und eine unserer Kernkompetenzen.

Der ordnungsgemäße Zustand von zur Verfügung gestellten Ladestationen ist zum Schutz der Mitarbeiter besonders wichtig. Wir kümmern uns ganzheitlich um die Sicherheit Ihrer eMobility-Ladeinfrastruktur.
Ihr Vorteil
Bei der DPG erhalten Sie verschiedene professionelle Prüfleistungen zu attraktiven und wettbewerbsfähigen Konditionen aus einer Hand: Das spart Zeit und Kosten. Wir sind in der Planung flexibel – Prüfungen bei Nacht, an Wochenenden, Feiertagen oder zu Schließzeiten sind für uns auf Kundenwunsch jederzeit umsetzbar. Das reduziert für Sie Störungen des Betriebsablaufs.
Rechtssicherheit
Die regelmäßige Betriebssicherheitsprüfung im Büro schützt Mitarbeiter und Unternehmen – darüber hinaus ist sie gesetzlich verpflichtend. Mit uns an Ihrer Seite betreiben Sie wichtige Prävention und bleiben im Schadensfall rechtlich auf der sicheren Seite, denn wir führen die Prüfungen nach DGUV und BetrSichV durch.
Qualität
Ihre Verantwortung ist unsere Verantwortung, dessen sind wir uns natürlich bewusst. Sämtliche Prüfungen werden daher ausschließlich von befähigten Personen nach TRBS 1203 mit entsprechender Ausbildung durchgeführt.
Case Studies
DPG Wissen
(ArbSchG)
Arbeitsschutzgesetz
- regelt die sichere und menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung
- erlassen am 07. August 1996
- gilt in allen Tätigkeitsbereichen
- wird durch zahlreiche Verordnungen konkretisiert
- bei Missachtung drohen hohe Strafen
(BetrSichV)
Betriebssicherheits-verordnung
- neben ArbSchG wichtige Grundlage im Arbeitsschutz
- gültig seit Inkrafttreten am 03. Oktober 2002
- Ziel: Sicherheit von Arbeitnehmern bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleisten
- wird durch technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert
- richtet sich an alle Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
(DGVU)
DGUV Vorschrift 3
- Unfallverhütungsvorschrift der DGUV zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden
- ehemalige Bezeichnungen: VBG 4 & BGV A3
- regelt den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- richtet sich an gewerbliche Unternehmen
- die regelmäßige Sicherheitsprüfung nach § 5 DGUV V3 ist verpflichtend durchzuführen