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DGUV V3-Prüfung

Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat hierzulande einen besonders hohen Stellenwert und ist daher gesetzlich streng geregelt. Neben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem umfangreichsten Gesetz Deutschlands, werden auch von der Bundesgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Normen und Vorschriften erlassen, die Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vor Gefahren schützen sollen – die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Dabei handelt es sich um rechtsverbindliche Vorschriften auf Basis europäischer Rahmenrichtlinien zur Reduktion bzw. Vorbeugung von Schäden durch Unfälle sowie von Berufskrankheiten. Sie richten sich an alle Unternehmer, die Mitarbeiter und Angestellte beschäftigen und somit für deren Sicherheit am Arbeitsplatz Sorge zu tragen haben.

Ein wichtiger Teil der Unfallverhütungsvorschriften ist die DGUV V3 (ehemals VBG 4 und BGV A3) . Diese regelt den sicheren Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen in gewerblichen Unternehmen, insbesondere die regelmäßige Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand. Wir haben die häufigsten Fragen dazu hier für Sie beantwortet.

Gut zu wissen: Möchten Sie Ihre anstehende DGUV V3-Prüfung darüber hinaus in sichere, erfahrene Hände geben, sind Sie bei der DPG genau richtig. Wir sind eines der größten Unternehmen in dieser Branche und haben bereits mehr als 10 Mio. elektrische Betriebsmittel professionell rechtskonform geprüft. Setzen Sie sich gerne für eine individuelle Beratung persönlich mit uns in Verbindung – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Die DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (ehemals BGV A3 bzw. VBG4) ist bereits seit 1979 verpflichtend einzuhalten und besteht aus folgenden Paragrafen:

§1

Geltungsbereich

§2

Begriffe

§3

Grundsätze

§4

Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln

§5

Prüfungen

§6

Arbeiten an aktiven Teilen

§7

Arbeiten in der Nähe aktiver Teile

§8

Zulässige Abweichungen

§9

Ordnungswidrigkeiten

§10

Inkrafttreten

Besonderes Augenmerk liegt dabei vor allem auf der DGUV V3-Prüfung, die zur Sicherheit der Mitarbeiter und Kunden in jedem Unternehmen aus allen Branchen durchgeführt werden muss, wenn elektrische Betriebsmittel oder Anlagen eingesetzt werden. Als elektrische Betriebsmittel werden hier alle Gegenstände definiert, die in Teilen oder Gänze für das Anwenden elektrischer Energie oder für das Übertragen und Verarbeiten von Informationen benötigt werden.

Die DGUV Vorschrift 3 sieht vor, dass alle in einem Unternehmen verwendeten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, vom simplen Mehrfachstecker bis zur verketteten Produktionsstraße, regelmäßig einer genormten Prüfung unterzogen werden müssen, um größtmögliche Sicherheit gewährleisten zu können. Untersucht wird dabei der ordnungsgemäße Zustand des betreffenden Betriebsmittels bzw. der Anlage, die Funktionsfähigkeit sowie der Schutz gegen einen Brand oder Stromschlag. Die Prüfung per se besteht aus einer Sicht- und Funktionsprüfung sowie aus elektrischen Messungen. Für exakte und rechtskonforme Messergebnisse müssen letztere mit geeigneten, normkonformen und kalibriertendurchgeführt werden.

Die exakten Kriterien für die Prüfung werden über folgende DIN-VDE-Normen weiterführend konkretisiert:

  • DIN VDE 0701-0702: Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte, Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte
  • DIN VDE 0105-100: Betrieb elektrischer Anlagen
  • DIN VDE 0113-1: Sicherheit von Maschinen – elektrische Ausrüstung von Maschinen.

Entsprechend der DGUV V3 muss die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand einmalig vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt werden sowie vor jeder Wiederinbetriebnahme nach einer Änderung oder Instandsetzung. Darüber hinaus sind regelmäßige Wiederholungsprüfungen in bestimmten Zeitabschnitten verpflichtend vorzunehmen.

In der DGUV V3 werden folgende Maximalrichtwerte für die Wiederholungsprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand empfohlen:

  • elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel: spätestens alle vier Jahre – in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art einmal jährlich
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Auf Baustellen, in Werk- oder Fertigungsstätten und unter ähnlichen Bedingungen einmal jährlich, in Büros etc. spätestens alle zwei Jahre.

Das exakte Intervall für die Prüffrist muss entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung durch die individuelle Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden und ergibt sich aus mehreren Faktoren wie Gefährdungsgrad, Einsatzhäufigkeit, Standort etc.

Grundsätzlich gilt: Die Fristen zu Wiederholungsprüfungen müssen so bemessen werden, dass eventuell entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt und behoben werden können.

Die DGUV V3-Prüfung einer elektrischen Anlage oder eines Betriebsmittels darf gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Regeln für Betriebssicherheit ausschließlich von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden. Zur Prüfung befähigt ist gemäß TRBS 1203, wer über einen Abschluss einer einschlägigen technischen Berufsausbildung oder eines technischen Studiums sowie über praktische Berufserfahrung mit entsprechenden Arbeitsmitteln verfügt und zeitnah eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich ausübt.

Die Verantwortung für die Einhaltung der regelmäßigen DGUV V3-Prüfung trägt der Arbeitgeber, eine Übertragung an eine andere befähigte Person ist schriftlich möglich. Dabei muss sichergestellt werden, dass die beauftragte Person imstande ist, die übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Gut zu wissen: Die einwandfreie Qualität unserer Dienstleistungen steht für uns an erster Stelle – alle Prüftechniker der DPG sind ausgebildete Elektrofachkräfte und zur Prüfung befähigte Personen nach TRBS 1203.

Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel nicht regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft und es kommt aufgrund eines Defekts zum Schadensfall, ist der Verantwortliche voll haftbar und macht sich unter Umständen sogar strafbar. Zusätzlich zu hohen Bußgeldern drohen weitere finanzielle Folgen: Fehlt der Nachweis über die rechtskonforme Durchführung der DGUV V3-Prüfung, ist die Konsequenz ein teilweiser oder vollständiger Verlust des Versicherungsschutzes. Neben Forderungen der Versicherung bzw. deren Ausfall drohen auch zivilrechtliche Ansprüche, sollten Personen durch unzureichend geprüfte Arbeitsmittel Schaden erlangt haben. In diesem Fall haftet der Verantwortliche (VEFK, nötigenfalls der Chef) sogar mit seinem Privatvermögen.

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