Die Prüfung elektrischer Maschinen
Elektrische Maschinen in Betrieben werden immer intelligenter und komplexer. Umso wichtiger ist es, eventuelle Gefährdungen durch den Strom selbst, aber auch durch den Ausfall von Sicherheitseinrichtungen frühestmöglich zu erkennen und zu beseitigen, um Mitarbeiter wirksam zu schützen. Die regelmäßige Prüfung elektrischer Maschinen ist daher für alle Betreiber gesetzlich verpflichtend und kann darüber hinaus dabei helfen, Mängel aufzudecken, die später zu einem Ausfall der Maschine führen könnten. Wir von der DPG unterstützen Sie gerne mit einem ideal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Prüfangebot bei der Umsetzung. Nehmen Sie für eine persönliche Beratung am besten direkt mit uns Kontakt auf..
Wie läuft die Prüfung bei der DPG ab? In der Vorbereitungsphase kategorisieren unsere erfahrenen Fachkräfte die Maschinen bzw. verketteten Anlagen in Ihrem Unternehmen und erstellen Ihnen anhand dieser ein passgenaues Angebot. In einem individuellen Kick-off vor Prüfbeginn spezifizieren wir den Auftrag, definieren den organisatorischen Rahmen und vereinbaren einen verbindlichen Prüftermin mit Ihnen..
Wir meistern jede Herausforderung
Die DPG ist Ihr innovativer Dienstleister für professionelle elektrische sowie nichtelektrische Betriebssicherheitsprüfungen – und eines der größten Unternehmen in dieser Branche. Wir übernehmen Ihre Maschinenprüfung für elektrische Maschinen aller Art, Maschinenparks und Großanlagen. Dabei spielt es für uns keine Rolle, wie komplex diese aufgebaut sind und aus welcher Branche sie stammen.
Hohe Qualitätsstandards
Die einwandfreie Qualität unserer Dienstleistungen hat für uns oberste Priorität. Um diese jederzeit zu gewährleisten, sind alle Servicetechniker der DPG ausgebildete, kompetente Elektrofachkräfte und gemäß TRBS 1203 befähigte Personen für die Prüfung elektrischer Maschinen. Darüber hinaus setzen wir ausnahmslos auf hochwertiges Messequipment, mehrheitlich der Firma Gossen MetraWatt, und auf innovative, modernste Technologien.
Geringe Ausfallzeiten
Wir wissen: Produktionsausfälle bedeuten Gewinnverlust. Daher unternehmen wir alles, um die Ausfallzeiten Ihrer Maschinen möglichst kurz zu halten. Ob am Wochenende, an Feiertagen oder nachts: Unsere Servicetechniker führen Ihre Prüfung elektrischer Maschinen an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr durch.
Kurzfristige Prüfungen
Auch wenn Ihre Maschinen bereits in Kürze geprüft werden müssen, lassen wir Sie nicht im Stich. Wir stellen Ihnen unsere Expertise bei Bedarf auch kurzfristig zur Verfügung und unterbreiten Ihnen umgehend ein passendes Prüfangebot. Sprechen Sie uns gerne direkt an.
Transparente Preisgestaltung
Die DPG steht für Kalkulations- und Budgetsicherheit: Versteckte Zusatzkosten gibt es bei uns nicht. Eine persönliche Beratung und erste Begehung sind im Prüfpaket enthalten und dementsprechend für Sie kostenfrei. Möchten Sie sich gerne vorab von unserer Qualität überzeugen, führen wir auf Wunsch auch eine Probeprüfung zu attraktiven Konditionen in Ihrem Unternehmen durch.
Vollautomatische Rechtssicherheit
Damit Ihre Mitarbeiter jederzeit sicher arbeiten können und Sie gleichzeitig abgesichert sind, falls doch einmal etwas passieren sollte, prüfen wir Ihre elektrischen Maschinen rechtskonform unter Beachtung folgender Normen und Vorschriften:
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Betrieb von elektrischen Anlagen
Verschiedene Prüfleistungen aus einer Hand
Selbstverständlich übernehmen wir nicht nur die Prüfung elektrischer Maschinen für Sie, sondern auch weitere gesetzlich verpflichtende Prüfungen, z. B. von ortsveränderlichen Betriebsmitteln, verpressten Schlauchleitungen (Hydraulik), elektrischen Anlagen sowie von Leitern, Tritten und Regalen. Darüber hinaus umfasst unser breites Dienstleistungsangebot auch CE-Konformitätsbewertungen, Gefährdungsbeurteilungen und die Sachverständigenprüfung nach VdS und SK 3602.
Erinnerungsservice inklusive
Wir wissen: Bei vielen unterschiedlichen Prüffristen kann man leicht einmal den Überblick verlieren. Damit Sie keine Frist verpassen und jederzeit auf der sicheren Seite sind, erinnern wir Sie rechtzeitig an Ihre nächsten Termine zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte. So haben Sie den Kopf frei für das wirklich Wichtige – Ihr Kerngeschäft.
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Info-Broschüre
Sicherheit für Ihr Unternehmen
- Das Unternehmen
- Leistungsspektrum
- Rechtliche Grundlagen
- Unsere Vorteile
- Kontakt
Die DPG informiert: Wichtiges rund um die Prüfung elektrischer Maschinen
Welche Geräte müssen geprüft werden?
01
kraftbetriebene Türen & Tore02
Hub- und Hebewerkzeuge wie Arbeitsbühnen, Kräne und elektrische Winden03
Werkzeugmaschinen wie Bohr- und Schleifmaschinen, Fräs- und Drehbänke, Sägen und Pressen etc.04
CNC-Bearbeitungszentren05
Schweißautomaten und -Roboter06
Verpackungsanlagen07
Produktionsanlagen.Warum muss die Prüfung elektrischer Maschinen durchgeführt werden?
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) haben Geschäftsführer und Vorstände in ihren Räumlichkeiten Sorge für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Besucher zu tragen. Dazu zählt unter anderem, sich um Art, Umfang und Frist der Prüfung elektrischer Maschinen zu kümmern. Diese ist per Gesetz verpflichtend: Die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und müssen zwingend eingehalten werden, um nicht widerrechtlich zu handeln. Damit im Schadensfall gleichzeitig der Anspruch gegenüber der DGUV gewahrt wird, ist für alle Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die Prüfung gemäß DGUV-Vorschriften notwendig.
Ohne Nachweis der Prüfung gemäß BetrSichV und DGUV-Vorgaben besteht keine Rechtssicherheit: In einem Schadensfall im Sinne des Organisationsverschuldens haften Geschäftsführung oder Vorstand persönlich – auch dann, wenn der Schaden von einem Dritten verursacht wurde.
Wie oft muss geprüft werden?
Da die Betriebssicherheit in Unternehmen grundsätzlich zu jeder Zeit sichergestellt werden muss, sind elektrische Maschinen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu prüfen:
- Vor der Erstinbetriebnahme sowie nach jeder Änderung, z. B. nach einem Standortwechsel, oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
- In regelmäßig wiederkehrenden Zeitabständen.
Das exakte Intervall zur Prüfung elektrischer Maschinen ist von mehreren Faktoren wie dem Standort, der Umgebungstemperatur, der Einsatzhäufigkeit sowie dem Gefährdungsgrad abhängig und muss gemäß BetrSichV individuell durch die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung bestimmt werden. Die Verantwortung zur Einhaltung des Intervalls obliegt bei dem Betreiber.