Elektrische Sicherheit in der Industrie
Vom Ladegerät für Flurförderzeuge bis zum elektrischen Werkzeug: Wir übernehmen für Sie die Sicherheitsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Industriebetrieben – fachkundig und rechtskonform.
Die professionelle periodische Prüfung elektrischer Maschinen aller Art ist im Rahmen der Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben – und eine unserer Kernkompetenzen.
In der EU dürfen ausschließlich CE-gekennzeichnete Anlagen und Maschinen auf den Markt gebracht und in Betrieb genommen werden. Die DPG unterstützt Sie professionell bei Ihrem Verfahren der CE-Konformitätsbewertung.
Ob Schiebetor, Roll- oder Faltflügeltor – zur Sicherheit im Betrieb sind kraftbetätigte Türen und Tore mindestens einmal jährlich auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Die DPG führt für Sie die UVV-Prüfung von Toren und Türen durch.
Ihr Vorteil
Bei der DPG erhalten Sie verschiedene professionelle Prüfleistungen zu attraktiven und wettbewerbsfähigen Konditionen aus einer Hand: Das spart Zeit und Kosten. Wir sind deutschlandweit aktiv und prüfen Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen in Industriebetrieben an verschiedenen Standorten flexibel, sicher und effizient. Um die Einschränkungen in Ihrem Betriebsablauf dabei möglichst gering zu halten, terminieren wir die notwendigen abschaltenden Prüfungen auf Wunsch auch in der Nacht oder an Wochenenden. Ihr weiterer Vorteil: Elektrische Betriebsmittel sind in Industriebetrieben oftmals einer enorm hohen Belastung ausgesetzt – die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung ist daher besonders wichtig. Sollte diese (noch) nicht vorliegen, erstellt die DPG sie gerne für Sie.
Rechtssicherheit
Die regelmäßige Betriebssicherheitsprüfung in Industriebetrieben schützt Mitarbeiter und Unternehmen – darüber hinaus ist sie gesetzlich verpflichtend. Mit uns an Ihrer Seite betreiben Sie wichtige Prävention und bleiben im Schadensfall rechtlich auf der sicheren Seite, denn wir führen die Prüfungen nach DGUV und BetrSichV durch.
Qualität
Ihre Verantwortung ist unsere Verantwortung, dessen sind wir uns natürlich bewusst. Sämtliche Prüfungen werden daher ausschließlich von befähigten Personen nach TRBS 1203 mit entsprechender Ausbildung durchgeführt.
Case Studies
DPG Wissen
(ArbSchG)
Arbeitsschutzgesetz
- regelt die sichere und menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung
- erlassen am 07. August 1996
- gilt in allen Tätigkeitsbereichen
- wird durch zahlreiche Verordnungen konkretisiert
- bei Missachtung drohen hohe Strafen
(BetrSichV)
Betriebssicherheits-verordnung
- neben ArbSchG wichtige Grundlage im Arbeitsschutz
- gültig seit Inkrafttreten am 03. Oktober 2002
- Ziel: Sicherheit von Arbeitnehmern bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleisten
- wird durch technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert
- richtet sich an alle Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
(TRBS)
Technische Regeln für Betriebssicherheit
- werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt
- konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung
- geben den Stand der Technik wieder
- enthalten präzise Anforderungen an Prüftechniker
- Werden sie eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind.