Wir sind Ihr Ansprechpartner für Ausschreibungen
Sie suchen einen zuverlässigen und qualifizierten Partner, der Elektroprüfungen bei Ihren Anlagen, Maschinen und Geräten einmalig oder auch wiederkehrend durchführen kann? Die Deutsche Elektro Prüfgesellschaft mbH, kurz DPG, ist bundesweiter Spezialist für Elektroprüfleistungen aller Art. Als kompetenter Experte nehmen wir gern auch an Ihren Ausschreibungen (VOB/VOL) teil. Dabei versprechen wir Ihnen von Anfang an die konsequente Einhaltung höchster Qualitätsstandards.


Persönlicher Ansprechpartner
Pünktlich und individuell
Fachkompetenz auf höchstem Niveau
Unterschiedliche Ausschreibungsarten und ihre Besonderheiten
Öffentliche Ausschreibungen: Für jeden zugänglich
Mit ihrem kompetenten Team nimmt die DPG nach sorgfältiger Prüfung an öffentlichen Ausschreibungen mit verschiedenem Volumen teil. Hierbei handelt es sich um Ausschreibungen, an denen sich prinzipiell jedes Unternehmen beteiligen kann. Eine Vorauswahl möglicher Firmen findet hier in der Regel nicht statt. Öffentliche Träger wie Kommunen, Städte und andere Organisationen sind generell dazu verpflichtet, Aufträge abhängig von deren Volumen auszuschreiben. Die Ausschreibung kann lediglich auf nationaler Ebene erfolgen, auf EU-Ebene, aber auch individuell ausgerichtet sein. Bevor wir im Rahmen der Ausschreibung ein Angebot abgeben, gilt es Anforderungen und Rahmenbedingungen genau zu prüfen. Dazu gehören neben technischen Anforderungen auch organisatorische Vorgaben, beispielsweise zum Abarbeitungszeitraum oder dem erforderlichen Datenformat.
Beschränkte Ausschreibungen: Einschränkungen bei der Beteiligung
Neben den öffentlichen gibt es beschränkte Ausschreibungen. Hier findet von Seiten der Stellen, die die Ausschreibung durchführen, immer eine Vorauswahl von Unternehmen statt. Das ist vor allem dann wichtig, wenn besondere Anforderungen an Zertifikate und Qualifizierungen gestellt werden. Auch eine solche Ausschreibung kann wahlweise national oder international erfolgen. Die DPG kann auf Wunsch an beschränkten Ausschreibungen teilnehmen. Um ein individuelles Angebot zu erstellen, ist es empfehlenswert, dass sich die Träger vorab mit einem unserer Ansprechpartner in Verbindung zu setzen. So können wichtige Fristen, aber auch der Inhalt individuell geklärt werden.
Wichtige Kriterien bei Ausschreibungen beachten
Häufig kommt in Vergabeverfahren – öffentlich wie beschränkt – nur der finale Preis als einziges Kriterium zum Einsatz. Dies hat zur Folge, dass wichtige Merkmale einer rechtssicheren Prüfung vernachlässigt werden und die Qualität der Prüfung am Ende unzureichend und für keine der beiden Seiten zufriedenstellen ist. Wichtige Punkte, die ausschreibende Stellen, Firmen und Institutionen beachten sollten sind unter anderem folgende:
Präqualifizierung
Planungskonzept
Anforderungen an das Personal
ISO-Zertifizierungen
Referenzprojekte
Datenformat und -erfassung
Qualifikationen und Kriterien
Ziel einer Ausschreibung ist es, den perfekten Partner für ein Projekt zu ermitteln. Die DPG ist Ihr Ansprechpartner für die Prüfung elektrischer Anlagen jeder Art und Größe. Erfahren Sie im Folgenden, was uns zum Experten für Ihre Ausschreibungen macht. Durch die IHK ist die DPG für die Teilnahme präqualifiziert.
Fachkompetenz
ISO-Zertifikate
Sicherheitszertifikate
Messgeräte und Dokumentation
Kapazitäten und Planung
Unterstützung bei Leistungstexten
Häufig gestellte Fragen zu Ausschreibungen für Elektroprüfungen
Welche Angaben gehören in ein Leistungsverzeichnis für Elektroprüfungen?
Das Leistungsverzeichnis sollte Art und ungefähre Anzahl der zu prüfenden Geräte, Maschinen oder Anlagen möglichst eindeutig beschreiben. Wichtig sind außerdem Angaben zu Standorten, Einsatzbedingungen, anzuwendenden Prüfgrundlagen und dem erwarteten Prüfumfang. Organisatorische Vorgaben wie Betriebszeiten, Zutrittsregelungen, Sicherheitsunterweisungen, mögliche Abschaltungen und vorgesehene Ausführungszeiträume sollten ebenfalls benannt werden. Hinzu kommen Anforderungen an Kennzeichnung, Mängelmanagement, Prüfprotokolle, Datenfelder und Übergabeformate. Sind Mengen oder Anlagenbestände noch nicht vollständig bekannt, sollten Annahmen, Schätzmengen und Abrechnungsgrundlagen transparent dargestellt werden. Nur auf Basis vergleichbarer Leistungsanforderungen können Bieter belastbare und miteinander vergleichbare Angebote erstellen.
Was ist der Unterschied zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien?
Darf bei einer Ausschreibung neben dem Preis auch die Qualität berücksichtigt werden?
Um die Sicherheit von kraftbetriebenen Türen und Toren dauerhaft gewährleisten zu können, sind sie nach den Vorgaben des Herstellers grundsätzlich vor der Erstinbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen oder Reparaturen sowie in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen. Die wiederholende UVV-Prüfung von Toren und Türen sollte mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
Wie sollten Unklarheiten und Bieterfragen behandelt werden?
Unklare Mengenangaben, widersprüchliche Leistungsbeschreibungen oder fehlende technische Informationen sollten möglichst frühzeitig über den vorgesehenen Kommunikationsweg angesprochen werden. Eigene Annahmen können andernfalls dazu führen, dass Angebote nicht vergleichbar sind oder Leistungen unterschiedlich kalkuliert werden. Bei öffentlichen Vergaben müssen Antworten, die für die Angebotserstellung aller Unternehmen relevant sind, grundsätzlich einheitlich zur Verfügung gestellt werden. Werden wesentliche Informationen erst spät ergänzt oder Vergabeunterlagen erheblich geändert, kann eine Verlängerung der Angebotsfrist erforderlich sein. Ausschreibende Stellen sollten deshalb ausreichend Zeit für Rückfragen einplanen. Bieter wiederum sollten mit der Prüfung der Unterlagen nicht bis kurz vor Ablauf der Frist warten.
Kann ein Prüfunternehmen bei der Erstellung der Vergabeunterlagen unterstützen?
Eine technische Beratung oder Markterkundung vor Beginn eines Vergabeverfahrens kann sinnvoll sein, wenn der erforderliche Prüfumfang oder marktübliche Leistungsbestandteile noch nicht eindeutig feststehen. Ein erfahrenes Prüfunternehmen kann beispielsweise Hinweise zu Prüfarten, Mengengerüsten, Datenformaten und organisatorischen Anforderungen geben. Bei öffentlichen Vergaben muss jedoch darauf geachtet werden, dass kein beteiligtes Unternehmen einen ungerechtfertigten Informationsvorsprung erhält. Die Leistungsbeschreibung sollte neutral bleiben und den Wettbewerb nicht ohne sachlichen Grund auf einen bestimmten Anbieter oder ein bestimmtes System beschränken. Relevante Informationen aus einer vorherigen Beratung müssen gegebenenfalls auch den übrigen Bietern zugänglich gemacht werden. Eine frühere Mitwirkung schließt eine spätere Teilnahme somit nicht automatisch aus, erfordert aber ein transparentes Vorgehen.
Wann ist eine Vor-Ort-Besichtigung vor der Angebotsabgabe sinnvoll?
Eine Besichtigung kann bei komplexen Anlagen, mehreren Gebäudeteilen oder schwer einschätzbaren betrieblichen Bedingungen sinnvoll sein. Vor Ort lassen sich beispielsweise Zugänglichkeit, Sicherheitsanforderungen, räumliche Entfernungen, mögliche Abschaltungen und der tatsächliche Zustand vorhandener Dokumentationen besser beurteilen. Dadurch können Bieter den Personal-, Zeit- und Organisationsaufwand realistischer kalkulieren. Wird eine Besichtigung vorausgesetzt, sollten alle interessierten Unternehmen unter vergleichbaren Bedingungen Zugang erhalten. Außerdem muss genügend Zeit verbleiben, um die gewonnenen Erkenntnisse im Angebot zu berücksichtigen. Bei überschaubaren und vollständig dokumentierten Leistungen kann dagegen eine detaillierte schriftliche Beschreibung ausreichen.
