
Die Erstellung von umfassenden Prüfkonzepten
Gemäß den aktualisierten Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 01. Januar 2015 kann ein prüfpflichtiges Unternehmen sich für ein ganzheitliches Prüfkonzept entscheiden. Dieses umfasst in der Regel zwei oder mehr Prüfintervalle und bietet unter Beachtung des gesetzlichen Rahmens die Möglichkeit, elektrische Betriebssicherheitsprüfungen durch Optimierung der Prüfzyklen besonders wirtschaftlich durchführen zu lassen.
Wir entwickeln ein ganzheitliches Prüfkonzept für Sie, das stets auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten ist. Gerne können Sie uns kontaktieren, um weitere Informationen zur Erstellung von Prüfkonzepten zu erhalten.
Wie läuft die Prüfung bei der DPG ab? In der Vorbereitungsphase kategorisieren unsere erfahrenen Fachkräfte die Maschinen bzw. verketteten Anlagen in Ihrem Unternehmen und erstellen Ihnen anhand dieser ein passgenaues Angebot. In einem individuellen Kick-off vor Prüfbeginn spezifizieren wir den Auftrag, definieren den organisatorischen Rahmen und vereinbaren einen verbindlichen Prüftermin mit Ihnen.
Warum Sie sich für ein ganzheitliches Prüfkonzept entscheiden sollten
Die Prüfung sämtlicher Arbeitsmittel stellt für viele Unternehmen eine planungstechnische Herausforderung dar. Vor allem dann, wenn nicht einfach alle zu prüfenden Betriebsmittel oder Anlagen gesammelt an einem Ort bereitstehen. Trägt der für die Arbeitssicherheit verantwortliche Mitarbeiter die Verantwortung für mehrere Niederlassungen oder Filialen oder befinden sich die Arbeitsmittel im ständigen Einsatz von vielleicht sogar im gesamten Bundesgebiet verteilten Außendienstmitarbeitern, kann die Koordination der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen schnell zur Mammutaufgabe werden, für die neben den alltäglichen Aufgaben oft nicht ausreichend Zeit vorhanden ist. Auch der stetig voranschreitende Ausbau von Homeoffice-Arbeitsplätzen trägt seinen Teil dazu bei, dass aus der Planung und Koordination der notwendigen Prüfungen für eine verantwortliche Person ein Fulltime-Job wird.
Sind zudem verschiedene prüfpflichtige Arbeitsmittel vorhanden, die eine Prüfung nach unterschiedlichen Vorschriften erfordern, ist der Zeitbedarf schnell größer, als die Arbeitszeit es zulässt. So erfordert beispielsweise die Kombination aus notwendigen Prüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Geräten und Anlagen, Leitern oder Tritten und elektrischen Maschinen, aber auch vorhandener Ladeleitungen der von Ihren Mitarbeitern genutzten Elektrofahrzeugen an verschiedenen Standorten einen enorm hohen Planungsaufwand für einen reibungslosen Prüfablauf. Die Zeit, die Sie für die Planung und Koordinierung aufbringen müssen, könnten Sie effektiver für Ihr Tagesgeschäft nutzen – indem Sie uns mit der Erstellung eines ganzheitlichen Prüfkonzepts beauftragen.
Sie haben den Kopf frei für Ihr Kerngeschäft
Die DPG unterstützt Sie als Ihr kompetenter Dienstleister mit der gesamten Erfahrung aus zahlreichen Projekten in Unternehmen der verschiedensten Branchen bei dieser Aufgabe vom ersten bis zum letzten Schritt und reduziert so Ihren Arbeitsaufwand bei der Planung und Koordination der Prüfungen auf ein absolutes Minimum. Kurzum: Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Prüfkonzept, das alle Besonderheiten und Bedürfnisse Ihres Unternehmens berücksichtigt.
Hierbei legen wir größten Wert darauf, dass die Prüfungen die Arbeitsabläufe Ihrer Mitarbeiter nur minimal beeinflussen und so wenig wertvolle Arbeitszeit wie möglich verloren geht, ohne dabei den Fokus auf die Arbeitssicherheit und eine rechtssichere Prüfung zu verlieren. Um Ihren Arbeitsaufwand dabei möglichst gering zu halten, legen wir gemeinsam mit Ihnen alle wichtigen Punkte des Prüfablaufs und evtl. von Ihnen gewünschte Individualleistungen in einem einzigen zentralen Kickoff-Gespräch fest, auf Wunsch getrennt nach Arbeitsmitteltypen, Standorten oder der Tätigkeit Ihrer Mitarbeiter etc. Hierzu steht Ihnen seitens der DPG ein projektverantwortlicher Ansprechpartner aus dem Projektmanagement zur Verfügung, der natürlich auch nach dem Erstgespräch jederzeit für Sie da ist.
Nachdem alle notwendigen Inhalte aus diesem Gespräch ins Prüfkonzept eingeflossen sind, sind die Rahmenbedingungen für die gesamte Prüfung Ihrer Arbeitsmittel gesetzt. Diese Informationen werden dann an die regional verantwortlichen Projektmanager weitergegeben, die wiederum den Einsatz unserer Servicetechniker koordinieren. Der Vorteil für Sie: Die Prüfung erfolgt unabhängig von Arbeitsmittelart, Einsatzort und Mitarbeiter nach dem von Ihnen und uns gemeinsam festgelegten Standard für Ihr Unternehmen – bei Bedarf bundesweit. Damit haben Sie nur noch die Berührungspunkte mit der Prüfung, die Sie wünschen. Die komplette Planung, Koordination und Durchführung der Prüfung übernehmen wir gerne für Sie, von der individuellen Terminabsprache mit Ihren Mitarbeitern vor Ort bis zur Zusammenführung aller notwendigen Prüfdokumente.
Selbstverständlich geben wir Ihnen dabei regelmäßig detaillierte Rückmeldungen, damit Sie stets einen Überblick über den Prüffortschritt behalten. Falls erforderlich, passen wir auf Ihren Wunsch hin verschiedene Details im laufenden Prozess an. Nach erfolgter Prüfung steht Ihnen die gesamte rechtssichere Dokumentation der Prüfergebnisse all Ihrer geprüften Arbeitsmittel bequem und zentral online zur Verfügung. Selbstverständlich kann ein solches Prüfkonzept auch für mehrere Prüfzyklen gelten. In diesem Fall erinnern wir Sie rechtzeitig an die fällige wiederkehrende Prüfung und passen das Konzept bei Bedarf neuen Gegebenheiten an. Danach übernehmen wir wieder den Prüfablauf für Sie.
Ihr Kontakt zu uns
Möchten auch Sie den Arbeitsaufwand für künftige Betriebssicherheitsprüfungen auf ein Minimum reduzieren und die DPG mit der Erstellung eines ganzheitlichen Prüfkonzepts für Ihr Unternehmen beauftragen? Treten Sie gerne direkt mit uns in Kontakt und lassen Sie sich persönlich zu Ihren individuellen Optionen von uns beraten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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Häufig gestellte Fragen zur Erstellung von Prüfkonzepten
Welche Bestandteile sollte ein Prüfkonzept enthalten?
Ein Prüfkonzept sollte zunächst festlegen, welche Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen zu erfassen sind und nach welchen Vorschriften sie geprüft werden müssen. Darauf aufbauend werden Prüfart, Prüfumfang, Prüffristen und erforderliche Qualifikationen der Prüfpersonen bestimmt. Hinzu kommen organisatorische Angaben zu Standorten, Zugänglichkeit, Ansprechpartnern, Betriebszeiten und möglichen Abschaltungen. Auch der Umgang mit nicht auffindbaren Arbeitsmitteln, festgestellten Mängeln, Nachprüfungen und neu hinzukommenden Geräten sollte geregelt sein. Abschließend ist festzulegen, wie Betriebsmittel identifiziert, Ergebnisse dokumentiert und Folgetermine überwacht werden. Je genauer diese Punkte beschrieben sind, desto einheitlicher lässt sich das Konzept an verschiedenen Standorten umsetzen.
Ersetzt ein Prüfkonzept die Gefährdungsbeurteilung?
Ein Prüfkonzept ersetzt die Gefährdungsbeurteilung nicht. Vielmehr baut es auf deren Ergebnissen auf und überführt die ermittelten Anforderungen in einen praktisch umsetzbaren Prüfablauf. In der Gefährdungsbeurteilung werden unter anderem mögliche Gefährdungen, Einsatzbedingungen, Beanspruchungen und erforderliche Schutzmaßnahmen betrachtet. Daraus lassen sich Art, Umfang und Fristen der notwendigen Prüfungen ableiten. Das Prüfkonzept regelt anschließend, wie diese Vorgaben organisatorisch umgesetzt und dokumentiert werden. Ändert sich die Gefährdungsbeurteilung, muss deshalb geprüft werden, ob auch das bestehende Prüfkonzept angepasst werden muss.
Können Prüffristen aufgrund guter Prüfergebnisse verlängert werden?
Prüffristen können gegebenenfalls angepasst werden, wenn die bisherigen Prüfergebnisse und die tatsächlichen Einsatzbedingungen dies nachvollziehbar zulassen. Eine Verlängerung sollte jedoch nicht allein aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen erfolgen. Entscheidend ist, ob das Arbeitsmittel voraussichtlich bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden kann. Dabei sind unter anderem Fehlerquoten, Beanspruchung, Alter, Umgebungseinflüsse, Nutzungshäufigkeit und Herstellerangaben zu berücksichtigen. Treten regelmäßig Mängel auf, können im Gegenzug kürzere Intervalle notwendig werden. Jede Änderung der Prüffrist sollte fachlich begründet und in der Gefährdungsbeurteilung beziehungsweise den zugehörigen Unterlagen dokumentiert werden.
Wie lassen sich Arbeitsmittel im Homeoffice oder Außendienst in das Prüfkonzept einbeziehen?
Wann muss ein bestehendes Prüfkonzept überarbeitet werden?
Ein Prüfkonzept sollte überprüft werden, sobald sich sicherheitsrelevante oder organisatorische Rahmenbedingungen ändern. Dies kann beispielsweise bei neuen Arbeitsmitteln, zusätzlichen Standorten, veränderten Produktionsabläufen oder einer stärkeren Beanspruchung der Geräte erforderlich sein. Auch Unfälle, Beinaheunfälle, außergewöhnliche Ereignisse und wiederholt auftretende Mängel können eine Anpassung notwendig machen. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass vorgesehene Schutzmaßnahmen oder organisatorische Abläufe nicht ausreichend wirksam sind. Darüber hinaus sollten neue rechtliche, technische oder herstellerseitige Informationen berücksichtigt werden. Ein Prüfkonzept ist daher kein dauerhaft unveränderliches Dokument, sondern muss zur tatsächlichen Betriebssituation passen.
Entbindet die Beauftragung eines Prüfdienstleisters den Arbeitgeber von seiner Verantwortung?
Ein externer Prüfdienstleister kann Planung, Koordination, Durchführung und Dokumentation umfangreich übernehmen. Die grundsätzliche Verantwortung des Arbeitgebers für die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel bleibt jedoch bestehen. Er muss sich unter anderem vergewissern, dass der beauftragte Dienstleister über die erforderliche Fachkunde und geeignete Prüfpersonen verfügt. Außerdem müssen betriebliche Informationen, bekannte Gefährdungen und besondere Zugangs- oder Sicherheitsregelungen weitergegeben werden. Bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen sind die jeweiligen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Eine klare Aufgabenverteilung im Prüfkonzept verhindert, dass Zuständigkeiten zwischen Auftraggeber und Dienstleister ungeklärt bleiben.
Können die Prüfungen in den laufenden Betrieb integriert werden?
Mit einer sorgfältigen Planung lassen sich viele Prüfungen so organisieren, dass betriebliche Abläufe möglichst wenig beeinträchtigt werden. Dafür können Betriebsmittel nach Abteilungen, Standorten, Schichten oder Verfügbarkeit zusammengefasst werden. Auch Prüfungen außerhalb der Hauptnutzungszeiten, abgestimmte Zeitfenster und bereitgestellte Ersatzgeräte können Ausfallzeiten reduzieren. Bei Maschinen und Anlagen ist häufig eine enge Abstimmung mit Produktion, Instandhaltung und Arbeitssicherheit erforderlich. Einzelne Prüfhandlungen können dennoch eine vorübergehende Abschaltung oder Betriebsunterbrechung notwendig machen. Das Prüfkonzept sollte deshalb festlegen, welche Bereiche wann zugänglich sind und wie unvermeidbare Stillstandszeiten vorbereitet werden.

