Die Sachverständigenprüfung nach VdS
Nach den Statistiken des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.) werden rund 30 % aller Brände durch Mängel und Defekte an elektrischen Anlagen verursacht. Da Instandhaltungen und wiederkehrende Prüfungen das Brandrisiko deutlich verringern und den Betrieb vor Feuerschäden schützen können, fordern Feuerversicherer in den Versicherungsverträgen unter der Klausel SK 3602 die regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen.
Diese Auflage ist auch bei Ihnen der Fall? Setzen Sie sich gerne direkt mit uns in Verbindung – wir vermitteln Ihnen einen kompetenten, von der VdS Schadensverhütung GmbH anerkannten Sachverständigen für die Brandschutzprüfung der Anlagen in Ihrem Unternehmen.
Einwandfreie Qualität
Wir legen großen Wert auf höchste Qualität: Unsere Partner, die die Brandschutzprüfung nach VdS und SK 3602 in Ihrem Unternehmen durchführen, sind daher selbstverständlich von der VdS anerkannte Sachverständige. Für alle weiteren Betriebssicherheitsprüfungen aus unserem Hause stehen Ihnen unsere fachkundigen Servicetechniker zur Seite, die allesamt ausgebildete Elektrofachkräfte und zur Prüfung befähigte Personen gemäß TRBS 1203 sind.
Regelmäßige Schulungen gewährleisten die hohen Qualitätsstandards unserer Mitarbeiter: Diese verfügen über ein ausgeprägtes Fachwissen und sind für den Transfer Ihres Know-hows in unsere operativen Prüfabläufe bestens geschult.
In doppelter Hinsicht auf Nummer sicher
Mit brandschutzgeprüften und als sicher eingestuften elektrischen Anlagen und Maschinen schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihr gesamtes Unternehmen. Darüber hinaus ist die Durchführung der Brandschutzprüfung gesetzlich verpflichtend, um im Schadensfall auf der sicheren Seite zu sein. Mit unserer Unterstützung überhaupt kein Problem, denn wir sind uns unserer Verantwortung Ihnen gegenüber bewusst und vermitteln Ihnen ausschließlich VdS-zertifiziertes und somit befugtes Personal für die Sachverständigenprüfung in Ihrem Betrieb.
Ihr starker Partner für alle Betriebssicherheitsprüfungen
Alle relevanten Prüfleistungen zur elektrischen und nichtelektrischen Betriebssicherheit aus einer fachkundigen Hand – dafür steht die DPG. Neben der Vermittlung von Sachverständigen für Ihre Brandschutzprüfung führen unsere hochqualifizierten Prüftechniker auch viele weitere gesetzlich verpflichtende Prüfungen für Sie durch. Von ortsveränderlichen Betriebsmitteln bis hin zu komplexen Maschinen, von Schweißgeräten bis zur CE-Konformitätsbewertung: Wir stellen Ihnen gerne unsere umfangreiche Expertise zur Verfügung.
Ihr Vorteil: Beauftragen Sie uns mit Ihren anstehenden Betriebssicherheitsprüfungen, sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit, Sie reduzieren darüber hinaus den Verwaltungsaufwand für Ihre Mitarbeiter und senken somit letztlich auch Ihre Ausgaben.
Absolute Sicherheit auch bei den Kosten
Bei der DPG erwartet Sie hervorragende persönliche Beratung zu attraktiven Konditionen! Diese orientieren sich bei uns an den hohen Qualitätsstandards und sind wettbewerbsfähig. Versteckte Zusatzkosten? Nicht mit uns – wir setzen stattdessen auf ein transparentes Preiskonzept, mit dem Sie sicher planen und kalkulieren können. Fragen Sie am besten noch heute Ihr individuelles Angebot bei uns an.
Erinnerungsservice inklusive
Wir wissen: Bei vielen unterschiedlichen Prüffristen kann man leicht einmal den Überblick verlieren. Damit Sie keine Frist verpassen und jederzeit auf der sicheren Seite sind, erinnern wir Sie rechtzeitig an Ihre nächsten Termine zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte. So haben Sie den Kopf frei für das wirklich Wichtige – Ihr Kerngeschäft.
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Info-Broschüre
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Die DPG informiert: Wichtiges rund um die Sachverständigenprüfung nach VdS
Warum muss geprüft werden?
Wie läuft die Prüfung ab und wie oft muss sie wiederholt werden?
Der Ablauf der Brandschutzprüfung nach Klausel SK 3602 wird in der VdS-Richtlinie 2871 ausführlich beschrieben und gliedert sich in folgende vier Teilbereiche:
- Besichtigung aller wichtigen frei zugänglichen Anlagenteile, z. B. Elektroinstallationen, Kabelkanäle, ortsveränderliche Betriebsmittel
- Messungen an der elektrischen Anlage, z. B. der Durchgängigkeit der Schutzleitern, Isolationswiderstandsmessungen, Strommessungen
- Funktionsprüfungen an der elektrischen Anlage, z. B. der Isolationsüberwachungsgeräte, Wirksamkeit von Stromkreisen, Melde- und Anzeigeeinrichtungen
- Ordnungsprüfungen an der elektrischen Anlage, d. h. die Sichtung der vorliegenden Prüfprotokolle z. B. nach BetrSichV.
Dokumentiert wird die Sachverständigenprüfung nach VdS in einem speziellen Befundschein (VdS–2229), in dem der Gesamtzustand der geprüften Anlage erfasst wird. Die Angabe von Messwerten ist dabei nicht erforderlich. Wie oft die Prüfung wiederholt werden muss, wird individuell durch die Vertragsbestimmungen des Sachversicherers entschieden. In der Regel beträgt das Prüfintervall ein Jahr.