DPG Prüfung von Toren

Professionell. Rechtskonform. Effizient.

UVV-Prüfung kraftbetätigter Türen und Toren (nach ASR A1.7)

UVV Prüfung von Toren

Ob Rolltore, Sektionaltore, Schiebetüren, Schnelllauftore oder Drehflügeltüren: Kraftbetätigte Türen und Tore gehören in vielen Unternehmen zum festen Bestandteil des täglichen Betriebsablaufs und sind oft hohen mechanischen sowie elektrischen Belastungen ausgesetzt. Damit von den Anlagen keine Gefährdungen für Mitarbeiter, Besucher oder Sachwerte ausgehen, müssen automatische Türen und Tore regelmäßig durch sachkundige Personen auf ihre Betriebssicherheit, ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.

Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Arbeitsunfälle, Quetschgefahren, technische Defekte und ungeplante Ausfallzeiten frühzeitig zu vermeiden. Grundlage der UVV-Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore sind unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 Türen und Tore, die DGUV Information 208-022 sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Unternehmen erfüllen mit einer fachgerecht durchgeführten Prüfung ihre gesetzlichen Betreiberpflichten und schaffen gleichzeitig mehr Betriebs- und Rechtssicherheit im laufenden Betrieb.

Im Rahmen der UVV-Prüfung kontrollieren unsere qualifizierten Sachkundigen unter anderem sicherheitsrelevante Bauteile, Schutzeinrichtungen, Steuerungen, Schließkräfte sowie mechanische und elektrische Funktionen Ihrer Tor- und Türanlagen. Sämtliche Prüfergebnisse werden dabei professionell, manipulationssicher und gerichtsfest dokumentiert, sodass Sie auch im Schadensfall auf der sicheren Seite sind.

Sie wünschen sich ein erfahrenes Unternehmen, das die UVV-Prüfung Ihrer kraftbetätigten Türen und Tore professionell, effizient und rechtskonform für Sie übernimmt? Als Spezialist für elektrische und nichtelektrische Betriebssicherheit unterstützt Sie die DPG bundesweit mit umfassendem Fachwissen, standardisierten Prüfprozessen und persönlicher Beratung. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich individuell zu Ihrer Prüfumgebung, Ihren Prüffristen und den gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen beraten.

Damit kraftbetätigte Türen und Tore in Ihrem Unternehmen dauerhaft sicher, zuverlässig und rechtskonform betrieben werden können, ist eine regelmäßige UVV-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Ziel der Prüfung ist es, Gefährdungen für Mitarbeiter, Besucher und Sachwerte frühzeitig zu erkennen sowie technische Defekte, Fehlfunktionen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Die DPG übernimmt die Prüfung Ihrer kraftbetätigten Türen und Tore professionell, effizient und gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Unsere Prüfleistung für kraftbetriebene Türen und Tore umfasst unter anderem:

  • eingehende Begutachtung aller Verschleißteile
  • Prüfung der Mechanik und Stabilität führender sowie tragender Bauteile und von Befestigungen der Gegengewichte
  • Überprüfung der Federn auf Bruch
  • Überprüfung auf Korrosion, Verschleiß, Beschädigungen
  • Prüfung der Gängigkeit beweglicher Teile
  • Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen und Steuerungen auf Funktion
  • Prüfung der Ketten auf Flucht und Spannung
  • Überprüfung der Führungsschienen etc. auf Deformationen/lose Schrauben
  • Prüfung des Motors
  • Schließkraftmessung.

Mit der DPG an Ihrer Seite schützen Sie nicht nur Mitarbeiter, Besucher und Sachwerte in Ihrem Unternehmen – Sie schaffen gleichzeitig die Grundlage für maximale Betriebs- und Rechtssicherheit. Kommt es durch ein defektes oder fehlerhaftes Tor zu einem Unfall oder Schaden, müssen Unternehmen nachweisen können, dass die vorgeschriebene UVV-Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore ordnungsgemäß durchgeführt wurde und sich die Anlagen zum Zeitpunkt der Prüfung in einem sicheren Zustand befanden.

Unsere qualifizierten Fachkräfte prüfen Ihre kraftbetriebenen Türen und Tore daher professionell, rechtskonform und gemäß den aktuellen gesetzlichen sowie berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Grundlage der Prüfung sind unter anderem folgende Vorschriften und Regelwerke:

BetrSichV

Betriebssicherheitsverordnung

ASR A1.7
Technische Regel für Arbeitsstätten Türen und Tore

DGUV Information 208-022

Sicherheitstechnische Anforderungen an Türen und Tore

Sämtliche Prüfergebnisse und Prüfabläufe dokumentieren wir dabei selbstverständlich manipulationssicher, nachvollziehbar und gerichtsfest in einem professionellen Prüfprotokoll. So unterstützen wir Sie dabei, gesetzliche Betreiberpflichten zuverlässig einzuhalten, Haftungsrisiken zu minimieren und auch im Schadensfall rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

DPG Mitarbeiter beim Prüfen
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