Die UVV-Prüfung kraftbetriebener Tore und Türen
Ob Drehflügeltüren, Rolltore oder Schiebetüren: Kraftbetätigte Türen und Tore gehören in der Regel zum Inventar eines jeden Betriebs. Damit von diesen keine Gesundheitsgefahren für Mitarbeiter und Besucher ausgehen, müssen sie regelmäßig durch sachkundige Personen auf ihre Betriebssicherheit – sprich ordnungsgemäßen Zustand und einwandfreie Funktion – überprüft werden.
Wünschen Sie sich ein spezialisiertes Unternehmen an Ihrer Seite, das für Sie die rechtskonforme, professionelle UVV-Prüfung Ihrer Tore und Türen durchführt? Als Experte in Sachen elektrischer und nichtelektrischer Betriebssicherheit stellen Ihnen gerne unser umfangreiches Know-how zur Verfügung. Nehmen Sie für ein persönliches Erstgespräch am besten direkt Kontakt mit uns auf – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Umfassende hochqualitative UVV-Prüfleistung
Um die Funktionssicherheit der kraftbetätigten Türen und Tore in Ihrem Betrieb zu gewährleisten und somit eine Gefährdung von Personen und Sachen zu vermeiden, ist die UVV-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Diese übernehmen wir gerne für Sie – vollumfänglich und professionell! Unsere Prüfleistung für kraftbetriebene Tore und Türen beinhaltet dabei unter anderem:
- eingehende Begutachtung aller Verschleißteile
- Prüfung der Mechanik und Stabilität führender sowie tragender Bauteile und von Befestigungen der Gegengewichte
- Überprüfung der Federn auf Bruch
- Überprüfung auf Korrosion, Verschleiß, Beschädigungen
- Prüfung der Gängigkeit beweglicher Teile
- Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen und Steuerungen auf Funktion
- Prüfung der Ketten auf Flucht und Spannung
- Überprüfung der Führungsschienen etc. auf Deformationen/lose Schrauben
- Prüfung des Motors
- Schließkraftmessung.
Einwandfreie Betriebs- und Rechtssicherheit
Mit der DPG an Ihrer Seite schützen Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter – Sie bleiben auch im Schadensfall auf der sicheren Seite. Denn kommt es durch ein defektes Tor in Ihrem Betrieb zu einem Unfall, müssen Sie nachweisen, dass die professionelle UVV-Prüfung bei Ihnen durchgeführt wurde und Ihre Tore und Türen als ordnungsgemäß eingestuft sind. Um dies sicherzustellen, prüfen unsere hochqualifizierten Fachkräfte kraftbetriebene Tore und Türen für Sie unter der Berücksichtigung folgender Vorschriften:
Information 208–022
Ihren Prüfprozess dokumentieren wir dabei selbstverständlich manipulationssicher und gerichtsfest in unserem Prüfprotokoll.
Verschiedene Prüfleistungen aus einer Hand
Bei uns erhalten Sie alle relevanten Prüfleistungen zur Betriebssicherheit aus einer Hand. So führen wir neben der UVV-Prüfung kraftbetätigter Tore und Türen z. B. auch die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen, ortsveränderlicher Betriebsmittel sowie von verpressten Schlauchleitungen durch. Setzen Sie sich für eine ausführliche Beratung zu unseren Dienstleistungen gerne direkt mit uns in Verbindung.
Erinnerungsservice inklusive
Wir wissen: Bei vielen unterschiedlichen Prüffristen kann man leicht einmal den Überblick verlieren. Damit Sie keine Frist verpassen und jederzeit auf der sicheren Seite sind, erinnern wir Sie rechtzeitig an Ihre nächsten Termine zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte. So haben Sie den Kopf frei für das wirklich Wichtige – Ihr Kerngeschäft.
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Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Die DPG informiert: Wichtiges rund um die UVV-Prüfung kraftbetätigter Tore und Türen
Warum muss die UVV-Prüfung von Türen und Toren durchgeführt werden?
Geschäftsführer und Vorstände sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Besucher in ihren Räumlichkeiten verantwortlich. Ein elementarer Bestandteil hiervon sind sichere kraftbetätigte Türen und Tore, um sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß öffnen und schließen, damit keine Personen eingesperrt werden oder Verletzungen erleiden. Um gewährleisten zu können, dass ebensolche Tore und Türen als sicher eingestuft werden können, müssen sie regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand und einwandfreie Funktion geprüft werden. Die Pflicht zur sicherheitstechnischen Prüfung ergibt sich aus der BetrSichV § 3 Abs. 3, den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 Türen und Tore. Letztere konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an das Einrichten, Betreiben und die Prüfung von Türen und Toren in Gebäuden und auf Betriebsgeländen:
01
Planung und Auswahl von Türen und Toren
02
Sicherung gegen mechanische Gefährdungen
03
Sicherung der Flügelbewegung
04
Sicherung der Steuerung
05
Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen
06
Instandhaltung einschließlich sicherheitstechnischer Prüfung.
Die DGUV Information 208–022 Türen und Tore dient als Hilfestellung bei der Umsetzung der ASR A1.7 und zeigt beispielhafte Lösungsmöglichkeiten auf, mit denen Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Welche Türen und Tore müssen geprüft werden?
01
Sektionaltore02
Rolltore03
Schwingtore04
Schiebetore05
Falttore06
Drehflügeltore07
Drehflügeltüren08
Schiebetüren09
Falttüren.Wie oft muss die UVV-Prüfung kraftbetätigter Tore und Türen erfolgen?
Um die Sicherheit von kraftbetriebenen Türen und Toren dauerhaft gewährleisten zu können, sind sie nach den Vorgaben des Herstellers grundsätzlich vor der Erstinbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen oder Reparaturen sowie in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen. Die wiederholende UVV-Prüfung von Toren und Türen sollte mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.