DPG Prüfung von Toren

Professionell. Rechtskonform. Effizient.

UVV-Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore (nach ASR A1.7)

UVV Prüfung von Toren

Ob Drehflügeltüren, Rolltore oder Schiebetüren: Kraftbetätigte Türen und Tore gehören in der Regel zum Inventar eines jeden Betriebs. Damit von diesen keine Gesundheitsgefahren für Mitarbeiter und Besucher ausgehen, müssen sie regelmäßig durch sachkundige Personen auf ihre Betriebssicherheit – sprich ordnungsgemäßen Zustand und einwandfreie Funktion – überprüft werden.

Wünschen Sie sich ein spezialisiertes Unternehmen an Ihrer Seite, das für Sie die rechtskonforme, professionelle UVV-Prüfung Ihrer Tore und Türen durchführt? Als Experte in Sachen elektrischer und nichtelektrischer Betriebssicherheit stellen Ihnen gerne unser umfangreiches Know-how zur Verfügung. Nehmen Sie für ein persönliches Erstgespräch am besten direkt Kontakt mit uns auf – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Um die Funktionssicherheit der kraftbetätigten Türen und Tore in Ihrem Betrieb zu gewährleisten und somit eine Gefährdung von Personen und Sachen zu vermeiden, ist die UVV-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Diese übernehmen wir gerne für Sie – vollumfänglich und professionell! Unsere Prüfleistung für kraftbetriebene Tore und Türen beinhaltet dabei unter anderem:

  • eingehende Begutachtung aller Verschleißteile
  • Prüfung der Mechanik und Stabilität führender sowie tragender Bauteile und von Befestigungen der Gegengewichte
  • Überprüfung der Federn auf Bruch
  • Überprüfung auf Korrosion, Verschleiß, Beschädigungen
  • Prüfung der Gängigkeit beweglicher Teile
  • Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen und Steuerungen auf Funktion
  • Prüfung der Ketten auf Flucht und Spannung
  • Überprüfung der Führungsschienen etc. auf Deformationen/lose Schrauben
  • Prüfung des Motors
  • Schließkraftmessung.

Mit der DPG an Ihrer Seite schützen Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter – Sie bleiben auch im Schadensfall auf der sicheren Seite. Denn kommt es durch ein defektes Tor in Ihrem Betrieb zu einem Unfall, müssen Sie nachweisen, dass die professionelle UVV-Prüfung bei Ihnen durchgeführt wurde und Ihre Tore und Türen als ordnungsgemäß eingestuft sind. Um dies sicherzustellen, prüfen unsere hochqualifizierten Fachkräfte kraftbetriebene Tore und Türen für Sie unter der Berücksichtigung folgender Vorschriften:

BetrSichV

Betriebssicherheitsverordnung

ASR A1.7
Technische Regel für Arbeitsstätten Türen und Tore

DGUV

Information 208–022

Ihren Prüfprozess dokumentieren wir dabei selbstverständlich manipulationssicher und gerichtsfest in unserem Prüfprotokoll.  

DPG Mitarbeiter beim Prüfen
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