Sicherheit im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten
Von der Steckdosenleiste bis zum Monitor: Wir übernehmen für Sie die Sicherheitsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an Arbeitsplätzen im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten – fachkundig und rechtskonform.
In welchen Intervallen elektrische Betriebsmittel geprüft werden müssen, hängt von der individuellen Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung ab. Diese führen wir in Zusammenhang mit der Prüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an Homeoffice-Arbeitsplätzen gerne für Sie durch.
Gemäß den aktualisierten Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 01. Januar 2015 kann ein prüfpflichtiges Unternehmen sich für ein ganzheitliches Prüfkonzept entscheiden. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
In der EU dürfen ausschließlich CE-gekennzeichnete Anlagen und Maschinen auf den Markt gebracht und in Betrieb genommen werden. Die DPG unterstützt Sie professionell bei Ihrem Verfahren der CE-Konformitätsbewertung.
Ihr Vorteil
Professionalität, Flexibilität, attraktive und wettbewerbsfähige Konditionen: Das zeichnet die Homeoffice-Prüfung durch die DPG aus. Wir prüfen nach Absprache im Kick-off gerne auch an einzelnen Büro-Tagen der Belegschaft für Sie. Da die Prüfungen der Arbeitsmittel in privaten Räumlichkeiten stattfinden, verhalten sich unsere Prüftechniker dabei selbstverständlich höchst sensibel in Bezug auf die DSGVO.
Rechtssicherheit
Die regelmäßige elektrische Betriebssicherheitsprüfung im Homeoffice schützt Ihre Mitarbeiter – darüber hinaus ist sie gesetzlich verpflichtend. Mit uns an Ihrer Seite betreiben Sie wichtige Prävention und bleiben im Schadensfall rechtlich auf der sicheren Seite, denn wir führen die Prüfungen nach DGUV und BetrSichV durch.
Qualität
Ihre Verantwortung ist unsere Verantwortung, dessen sind wir uns natürlich bewusst. Sämtliche Prüfungen werden daher ausschließlich von befähigten Personen nach TRBS 1203 mit entsprechender Ausbildung durchgeführt.
Case Studies
DPG Wissen
(ArbSchG)
Arbeitsschutzgesetz
- regelt die sichere und menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung
- erlassen am 07. August 1996
- gilt in allen Tätigkeitsbereichen
- wird durch zahlreiche Verordnungen konkretisiert
- bei Missachtung drohen hohe Strafen
(BetrSichV)
Betriebssicherheits-verordnung
- neben ArbSchG wichtige Grundlage im Arbeitsschutz
- gültig seit Inkrafttreten am 03. Oktober 2002
- Ziel: Sicherheit von Arbeitnehmern bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleisten
- wird durch technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert
- richtet sich an alle Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
(VDE)
VDE-Prüfung
- bezeichnet die elektrische Betriebssicherheitsprüfung nach § 5 DGUV V3
- Prüfkriterien werden in den DIN-VDE-Normen konkretisiert
- die regelmäßige Durchführung der Prüfung ist gesetzlich verpflichtend
- die exakten Prüffristen müssen anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden
- darf ausschließlich von befähigten Personen durchgeführt werden