DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen"
Was sind DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0105-100/A1?
Elektrische Anlagen dienen der Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie. Hierunter fallen z.B.:
- elektrische Haupt-/Unterverteilungen, inkl. ihrer Betriebsmittel wie z.B.:
- Fehlerstromschutzschalter
- Leitungsschutzschalter
- Schmelzsicherungen
- Trenn- und Schaltgeräte
- Kabel- und Leitungsanlagen
- Fest installierte Betriebsmittel wie z.B.:
- Steckdosen aller Art
- fest angeschlossene Leuchten
- sonstige fest angeschlossene Verbraucher, z.B. Klimageräte, Elektroheizungen, Automatiktüren und -tore, Mess-, Steuer- und Regeltechnik usw.
- Baustromverteiler
- transportable Elektro-Verteiler für Messen, Shows und Ausstellungen
Auch sich in Betrieb befindliche elektrische Maschinen fallen in den Geltungsbereich der
DIN VDE 0105-100, nachdem die Erstprüfung nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) und die Erstinbetriebnahme erfolgt sind. Hierunter fallen z.B. auch ortsveränderliche elektrische Maschinen wie elektrisch angetriebene Bagger.
Da derartige Anlagen grundsätzlich jederzeit sicher betrieben werden müssen, sind regelmäßige Wiederholungsprüfungen notwendig. Wiederkehrende Prüfungen werden seit Juni 2017 gesondert in DIN VDE 0105-100/A1 konkretisiert. Durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen gem.
DIN VDE 0105-100/A1 – ergänzt durch geeignete Erprobungen und Messungen nach DIN VDE 0100-600 – wird gewähreistet, dass die Sicherheit von Personen und Nutztieren vor den Wirkungen des elektrischen Schlags und vor Verbrennungen und der Schutz gegen Sachschäden durch Brand und Wärme, die durch Fehler in der elektrischen Anlage entstehen, sichergestellt sind.
Sind DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0105-100/A1 gesetzlich verpflichtend?
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Wem ist es erlaubt, Prüfungen gem. DIN VDE 0105-100/A1 durchzuführen?
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FAQ zur DIN VDE 0105-100
Was ist der Unterschied zwischen DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0100-600?
Die DIN VDE 0100-600 betrifft insbesondere die Erstprüfung einer neu errichteten Niederspannungsanlage sowie Prüfungen nach Erweiterungen oder Änderungen. Die DIN VDE 0105-100 regelt dagegen den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen. Zusammen mit der DIN VDE 0105-100/A1 bildet sie außerdem eine wesentliche Grundlage für wiederkehrende Prüfungen bereits betriebener Anlagen. Die Normen stehen daher nicht in Konkurrenz, sondern greifen über den Lebenszyklus einer elektrischen Anlage ineinander. Nach der Erstprüfung muss durch den ordnungsgemäßen Betrieb und spätere Wiederholungsprüfungen sichergestellt werden, dass die erforderlichen Schutzmaßnahmen weiterhin wirksam sind.
Welche Prüfschritte umfasst eine Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen?
Eine Wiederholungsprüfung besteht grundsätzlich aus Besichtigen, Erproben und Messen. Bei der Besichtigung wird unter anderem auf Beschädigungen, ungeeignete Betriebsmittel, fehlende Abdeckungen, thermische Auffälligkeiten und erkennbare Veränderungen geachtet. Durch Erprobungen lässt sich beispielsweise feststellen, ob Schutz-, Schalt- und Meldeeinrichtungen ordnungsgemäß funktionieren. Ergänzend werden elektrische Messungen durchgeführt, mit denen die Wirksamkeit der vorhandenen Schutzmaßnahmen beurteilt wird. Welche Prüfungen und Messungen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von der Anlage, ihrer Nutzung, den Umgebungsbedingungen und den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ab.
Muss die gesamte elektrische Anlage während der Prüfung abgeschaltet werden?
Eine vollständige Abschaltung der gesamten Anlage ist nicht in jedem Fall erforderlich. Zahlreiche Besichtigungen und einzelne Prüfhandlungen können während des Betriebs oder abschnittsweise durchgeführt werden. Für bestimmte Messungen, das Öffnen von Verteilungen oder die sichere Prüfung einzelner Stromkreise kann jedoch eine vorübergehende Spannungsfreischaltung notwendig sein. Welche Bereiche betroffen sind, sollte deshalb vorab anhand der Anlagenstruktur und der betrieblichen Abläufe festgelegt werden. Durch eine abschnittsweise Prüfung, abgestimmte Schaltzeiten oder Termine außerhalb der Hauptbetriebszeiten lassen sich Unterbrechungen häufig begrenzen. Die Sicherheit der Prüfperson und der Beschäftigten hat dabei stets Vorrang vor einem unterbrechungsfreien Betrieb.
Welche Unterlagen sollten für die Prüfung bereitgestellt werden?
Hilfreich sind insbesondere aktuelle Stromlauf-, Schalt- und Installationspläne, Verzeichnisunterlagen zu Stromkreisen und Verteilungen sowie vorhandene Prüfprotokolle. Auch Dokumentationen zu Schutzgeräten, vorgenommenen Änderungen, Reparaturen und bekannten Störungen können für die Bewertung der Anlage wichtig sein. Anhand früherer Prüfergebnisse lässt sich zudem erkennen, ob bestimmte Anlagenteile wiederholt Auffälligkeiten gezeigt haben. Fehlen wesentliche Unterlagen oder stimmen diese nicht mehr mit dem tatsächlichen Anlagenzustand überein, kann zusätzlicher Aufwand für die Identifikation und Zuordnung entstehen. Unternehmen sollten die Anlagendokumentation daher nach Umbauten und Erweiterungen zeitnah aktualisieren.
Wann muss eine Anlage nach Änderungen oder Erweiterungen geprüft werden?
Wird eine elektrische Anlage neu errichtet, erweitert oder wesentlich verändert, müssen die betroffenen Bereiche vor der Inbetriebnahme geprüft werden. Dabei ist nicht ausschließlich das neu hinzugefügte Betriebsmittel zu betrachten. Auch Schnittstellen zur bestehenden Anlage und mögliche Auswirkungen auf vorhandene Schutzmaßnahmen können prüfrelevant sein. Beispiele sind neu installierte Stromkreise, geänderte Verteilungen, zusätzliche Maschinen oder Anpassungen an Schutz- und Überwachungseinrichtungen. Der genaue Prüfumfang richtet sich nach Art und Umfang der Veränderung. Eine bloße Sichtkontrolle reicht insbesondere dann nicht aus, wenn die Änderung Einfluss auf die elektrische Sicherheit haben kann.
Was passiert, wenn bei der Anlagenprüfung Mängel festgestellt werden?
Festgestellte Mängel müssen zunächst nach ihrer Bedeutung und dem daraus entstehenden Risiko bewertet werden. Geht von einem Anlagenteil eine unmittelbare Gefahr aus, darf dieser grundsätzlich nicht unverändert weiterbetrieben werden. Er sollte abgeschaltet, gegen Wiedereinschalten gesichert oder durch andere geeignete Maßnahmen der Nutzung entzogen werden. Weniger dringliche Abweichungen sind ebenfalls zu dokumentieren und innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Nach einer Reparatur oder Änderung muss überprüft werden, ob der ordnungsgemäße Zustand wiederhergestellt wurde und die Schutzmaßnahmen wirksam sind. Erst danach kann der betroffene Anlagenteil wieder uneingeschränkt freigegeben werden.
Wer trägt die Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage?
Die Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber. Dieser muss dafür sorgen, dass Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt, erforderliche Prüfungen veranlasst und festgestellte Mängel angemessen behandelt werden. Für konkrete Arbeiten können zusätzlich ein Anlagenverantwortlicher und ein Arbeitsverantwortlicher bestimmt werden. Der Anlagenverantwortliche trägt während der Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Anlagenbetrieb, während der Arbeitsverantwortliche für die sichere Durchführung der jeweiligen Tätigkeit zuständig ist. Wichtig sind eine eindeutige Beauftragung, klar abgegrenzte Zuständigkeiten und ein verlässlicher Informationsaustausch. Die Beauftragung eines externen Prüfdienstleisters hebt die grundsätzliche Betreiberverantwortung nicht auf.
