
Risikobeurteilungen und Maschinenchecks (nach Anhang 1 MRL 2006/42/EG und BetrSichV)
CNC-Bearbeitungszentren, Produktionsanlagen, Werkzeugmaschinen, Arbeitsbühnen, Kräne und, und, und: Viele Unternehmen benötigen heutzutage für ihre Arbeitsabläufe elektrische Maschinen – und diese werden in ihrer Konstruktion immer komplexer. Zum Schutz der Mitarbeiter und des Betriebes selbst ist es daher besonders wichtig, das Gefährdungsrisiko durch den Strom und ausfallende Sicherheitseinrichtungen auf ein möglichst geringes Maß zu reduzieren. Neben der gesetzlich verpflichtenden regelmäßigen Betriebssicherheitsprüfung müssen elektrische Maschinen daher auch wiederkehrend einer Risikobeurteilung unterzogen werden. Zusätzlich können periodische Maschinenchecks durch Experten zu einer höheren Sicherheit im Unternehmen beitragen.
Die DPG ist Ihr bundesweiter Partner für ganzheitlich sichere elektrische Maschinen: Wir führen für Sie nicht nur die Betriebssicherheitsprüfung professionell und rechtskonform durch, sondern auch Risikobeurteilungen und Maschinenchecks. Möchten auch Sie von unserem umfassenden Know-how profitieren? Kontaktieren Sie uns gerne direkt für ein persönliches Gespräch – wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören oder zu lesen!
Wir nehmen uns Ihrer Herausforderung gerne an
Die DPG ist Ihr innovativer Dienstleister für professionelle elektrische sowie nichtelektrische Betriebssicherheitsprüfungen – und eines der größten Unternehmen in dieser Branche. Mit hoher Expertise führen wir Maschinenchecks und Risikobeurteilungen für elektrische Maschinen aller Art, Maschinenparks und Großanlagen durch. Dabei spielt es für uns keine Rolle, wie komplex diese aufgebaut sind oder aus welcher Branche sie stammen.

Für ein Höchstmaß an Rechts- und Betriebssicherheit
Um Ihrem Unternehmen zu einer höheren Sicherheit im alltäglichen Betrieb sowie im Schadensfall zu verhelfen, führen wir die gesetzlich verbindlichen Risikobeurteilungen professionell und rechtskonform nach DIN EN ISO 12100 durch, die freiwilligen Maschinenchecks auf Basis von BetrSichV § 1 Abs. 1, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 14 sowie Anhang I MRL 2006/42/EG.

Vielseitiges, umfassendes Prüfleistungsangebot
Bei uns sind Sie nicht nur an der richtigen Adresse, wenn Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite wünschen, der sich ganzheitlich um Ihre elektrischen Maschinen kümmert – Sie erhalten bei uns auch alle weiteren relevanten Prüfleistungen zur Betriebssicherheit aus einer Hand. Ob ortsveränderliche Verbraucher, Schweißgeräte, verpresste Schlauchleitungen oder eMobility-Ladeinfrastruktur: Wir übernehmen für Sie die professionelle, rechtskonforme Prüfung!
Geringe Ausfallzeiten
Wir wissen: Produktionsausfälle bedeuten Gewinnverlust. Daher unternehmen wir alles, um die Ausfallzeiten Ihrer Maschinen möglichst kurz zu halten. Ob am Wochenende, an Feiertagen oder nachts: Unsere Servicetechniker führen die Risikobeurteilungen und Maschinenchecks für Sie an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr durch.
Attraktive Konditionen
Bei der DPG erwarten Sie wettbewerbsfähige Konditionen, die sich an den hohen Qualitätsstandards orientieren, und eine transparente Preisgestaltung ohne versteckte Zusatzkosten. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, perfekt abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens. Setzen Sie sich gerne direkt mit uns in Verbindung.
Erinnerungsservice inklusive
Wir wissen: Bei vielen unterschiedlichen Prüffristen kann man leicht einmal den Überblick verlieren. Damit Sie keine Frist verpassen und jederzeit auf der sicheren Seite sind, erinnern wir Sie rechtzeitig an Ihre nächsten Termine zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte. So haben Sie den Kopf frei für das wirklich Wichtige – Ihr Kerngeschäft.
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Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Die DPG informiert: Wichtiges rund um Risikobeurteilungen und Maschinenchecks
Warum müssen Risikobeurteilungen und Maschinenchecks durchgeführt werden?
Die Pflicht zur Risikobeurteilung ergibt sich aus der Maschinenrichtlinie MRL 2006/42/EG. Mit diesem Verfahren soll festgestellt werden, ob Maschinen durch Änderungen maßgeblich verändert wurden und dadurch die CE-Kennzeichnung des Herstellers erlischt.
Für Maschinenchecks hingegen besteht keine verpflichtende Aufforderung durch den Gesetzgeber. Bei diesem Check handelt es sich um ein Verfahren zur Feststellung, ob Altmaschinen, deren Erstinbetriebnahme vor der Einführung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfolgte, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen. Der Soll-Ist-Abgleich stellt allerdings einen immensen Vorteil bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Plausibilität, Nachvollziehbarkeit und Ergebnisfindung dar. Die Ergebnisse des Checks können als wesentlicher Bestandteil in die jeweilige Gefährdungsbeurteilung einfließen und genutzt werden.
Welche Geräte sind zu prüfen?
Im Rahmen der Risikobeurteilung müssen alle Produkte im Bereich der anzuwendenden Rechtsvorschriften Maschinenrichtlinie MRL 2006/42/EG und der Niederspannungsrichtlinie NRL 2014/35/EU geprüft werden. Der Maschinencheck betrifft alle elektrischen Maschinen, die vor dem Jahr 1995 in Betrieb genommen wurden.
Wie oft müssen Risikobeurteilung und Maschinencheck durchgeführt werden?
Risikobeurteilung: nach Änderungen der Maschinen, welche entweder die bestimmungsgemäße Verwendung betreffen oder zur Leistungssteigerung der Maschine führen sowie bei allen Änderungen der elektrischen Ausrüstung der Maschine.
Maschinencheck: in regelmäßigen Abständen analog der Gefährdungsbeurteilung bzw. im empfohlenen Zyklus spätestens alle 4 Jahre wiederkehrend.