Sicherheit in Sport- und Freizeiteinrichtungen
Von der Musikanlage bis zur elektrischen Ballpumpe: Wir übernehmen für Sie die Sicherheitsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Sport- und Freizeiteinrichtungen – fachkundig und rechtskonform.
Mit der regelmäßigen Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen werden Personen und Einrichtung geschützt und Ausfallzeiten gering gehalten. Die DPG ist Ihr Spezialist für die Anlagenprüfung.
Zu einer sicheren Umgebung gehören in Sport- und Freizeiteinrichtungen auch sichere Regale, Leitern und Tritte. Die rechtskonforme Prüfung dieser Betriebsmittel übernehmen wir gerne für Sie.
Die professionelle periodische Prüfung elektrischer Maschinen aller Art ist im Rahmen der Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben – und eine unserer Kernkompetenzen.
Kostenvorteil
Bei der DPG erhalten Sie verschiedene professionelle Prüfleistungen zu attraktiven und wettbewerbsfähigen Konditionen aus einer Hand: Das spart Zeit und Kosten. Wir sind deutschlandweit aktiv und können daher auch dezentrale Einrichtungen mit verschiedenen Standorten effizient und sicher prüfen. Die bundesweit einheitliche, rechtssichere Dokumentation ist zentral von einer oder mehreren verantwortlichen Personen abrufbar.
Rechtssicherheit
Die regelmäßige Sicherheitsprüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen sowie von Leitern, Tritten und Regalen in Sport- und Freizeitanlagen schützt Mitarbeiter, Kunden und Gäste – darüber hinaus ist sie gesetzlich verpflichtend. Mit uns an Ihrer Seite betreiben Sie wichtige Prävention und bleiben im Schadensfall rechtlich auf der sicheren Seite, denn wir führen die Prüfungen nach DGUV und BetrSichV durch.
Qualität
Ihre Verantwortung ist unsere Verantwortung, dessen sind wir uns natürlich bewusst. Sämtliche Prüfungen werden daher ausschließlich von befähigten Servicetechnikern mit entsprechender Ausbildung durchgeführt.
Case Studies
DPG Wissen
(TRBS)
Technische Regeln für Betriebssicherheit
- werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt
- konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung
- geben den Stand der Technik wieder
- enthalten präzise Anforderungen an Prüftechniker
- Werden sie eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind.
(DGUV )
Vorschrift 4
- Unfallverhütungsvorschrift der DGUV zum Schutz von Mitarbeitern, Kunden und Gästen
- ehemalige Bezeichnung: GUV-V A3
- regelt den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- richtet sich speziell an öffentliche Institutionen und Unternehmen
- die regelmäßige Sicherheitsprüfung nach § 5 DGUV V4 ist verpflichtend durchzuführen
(BetrSichV)
Betriebssicherheits-verordnung
- neben ArbSchG wichtige Grundlage im Arbeitsschutz
- gültig seit Inkrafttreten am 03. Oktober 2002
- Ziel: Sicherheit von Arbeitnehmern bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleisten
- wird durch technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert
- richtet sich an alle Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellen