
Die Prüfung Ihrer Regale, Leitern und Tritte
Um Arbeiten in höheren Bereichen durchzuführen, beispielsweise um Lagerregale zu befüllen, werden in der Regel Leitern und Tritte verwendet. Stellt diese der Arbeitgeber für den gewerblichen Einsatz zur Verfügung, zählen sie im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitsmittel. Das bedeutet, sie müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden, um die Arbeitssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Dies gilt im Übrigen nicht nur für die Leitern und Tritte, sondern auch für die genutzten Regale.
Möchten Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter in besten Händen wissen und die gesetzlich verpflichtende Prüfung Ihrer Regale, Leitern und Tritte vom Spezialisten durchführen lassen, sind Sie bei der DPG genau richtig. Als Dienstleister für hochwertige elektrische und nichtelektrische
Betriebssicherheitsprüfungen stellen wir Ihnen gerne unsere fachliche Expertise zur Verfügung und übernehmen alle damit verbundenen Aufgaben für Sie – selbstverständlich rechtskonform und fristgerecht.
Fragen Sie am besten noch heute Ihr individuelles Angebot an: In einem persönlichen Auftragsstartgespräch vor Prüfbeginn definieren wir dann den organisatorischen Rahmen, spezifizieren Ihren Auftrag und vereinbaren einen verbindlichen Prüftermin mit Ihnen.
Garantiert höchste Qualität
Professionalität steht bei uns an erster Stelle: Die Prüfungen werden ausschließlich durch unsere kompetenten Prüftechniker vorgenommen. Diese sind allesamt befähigte Personen gemäß TRBS 1203 und werden zudem regelmäßig in Schulungen weiterbildet. So gewährleisten wir eine dauerhaft einwandfreie Qualität unserer Dienstleistungen.

Einwandfreie Betriebs- und Rechtssicherheit
Kommt es in Ihrem Unternehmen im Zusammenhang mit der Nutzung einer Leiter oder eines Regals zu einem Schadensfall, müssen Sie zweifelsfrei belegen können, dass Sie alles in Ihrer Macht stehende zur Prävention unternommen haben. Wir kümmern uns nicht nur um Ihre Betriebssicherheit, sondern schaffen Ihnen auch die dringend notwendige Rechtssicherheit. Unsere hochqualifizierten Fachkräfte prüfen Ihre Leitern, Tritte und Regale rechtskonform unter Beachtung folgender Vorschriften:
Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
Lagereinrichtungen und -geräte
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
Technische Regeln für Betriebssicherheit
Ihre Prüfung dokumentieren wir manipulationssicher und gerichtsfest in unserem Prüfprotokoll. Dieses enthält unter anderem Zeit, Art, Ort, Gegenstand und Ergebnis der Prüfung sowie die Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zum Weiterbetrieb.

Attraktive Konditionen
Bei der DPG erwarten Sie wettbewerbsfähige Konditionen, die sich an den hohen Qualitätsstandards orientieren, sowie eine transparente Preisgestaltung ohne versteckte Zusatzkosten. Kontaktieren Sie uns direkt und wir erstellen Ihnen ein persönliches Angebot, perfekt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt.
Umfassendes Prüfleistungsangebot
Bei uns erhalten Sie alle relevanten Prüfleistungen zur Betriebssicherheit aus einer Hand. Neben der Prüfung von Regalen, Leitern und Tritten führen wir für Sie z. B. auch die Prüfung von elektrischen Anlagen und Maschinen, von ortsveränderlichen Verbrauchern sowie von Schweißgeräten durch. Darüber hinaus sind wir Ihr fachkundiger Ansprechpartner für Gefährdungsbeurteilungen zur Prüffristenermittlung, CE-Konformitätsbewertungen, Gefährdungsbeurteilungen und die Vermittlung von Sachverständigenprüfungen nach VDS.
Wünschen Sie eine persönliche Beratung zu unseren Dienstleistungen? Zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns auf Ihre Anfrage!
Erinnerungsservice inklusive
Wir wissen: Bei vielen unterschiedlichen Prüffristen kann man leicht einmal den Überblick verlieren. Damit Sie keine Frist verpassen und jederzeit auf der sicheren Seite sind, erinnern wir Sie rechtzeitig an Ihre nächsten Termine zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte. So haben Sie den Kopf frei für das wirklich Wichtige – Ihr Kerngeschäft.
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Info-Broschüre
Sicherheit für Ihr Unternehmen
- Das Unternehmen
- Leistungsspektrum
- Rechtliche Grundlagen
- Unsere Vorteile
- Kontakt
Die DPG informiert: Wichtiges rund um die Prüfung von Regalen, Leitern und Tritten
Welche Leitern und Regale müssen geprüft werden?
01
Anlegeleitern02
Rollleitern03
Glasreiniger-/Etagenleitern04
Stehleitern mit Plattformen05
beidseitig begehbare Stehleitern06
fahrbare Stehleitern07
Saal-/Montageleitern08
Schiebeleitern mit und ohne Seilzug09
höhenverstellbare Stehleitern10
Treppenleitern11
Steighilfen01
Palettenregale02
Kragarmregale03
Fachbodenregale04
Mehrgeschossanlagen05
Einfahr- und Durchfahrregale06
Durchlaufregale07
ArchivregaleWarum muss die Prüfung der Regale, Leitern und Tritte durchgeführt werden?
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)-Vorschriften, ehem. BGV.
Wie oft muss geprüft werden?
Da die Betriebssicherheit in Unternehmen grundsätzlich zu jeder Zeit sichergestellt werden muss, sind Leitern, Regale und Tritte regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu prüfen:
- Vor der Erstinbetriebnahme sowie nach jeder Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine befähigte Person.
- In regelmäßig wiederkehrenden Zeitabständen.
Diese sind abhängig von der jeweiligen Ausführung, der Häufigkeit ihrer Benutzung sowie den festgestellten Mängeln bei vorangegangenen Prüfungen und müssen nach BetrSichV individuell durch die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung ermittelt werden. Für die Einhaltung dieses Intervalls ist die Geschäftsführung bzw. der Vorstand zuständig.