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DGUV Vorschrift 4

Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen ist oftmals ausschließlich die Rede von der DGUV Vorschrift 3. Diese Unfallverhütungsvorschrift ist allerdings nicht die einzige für den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln sowie nicht elektrotechnischen Arbeiten in der Nähe elektrischer Betriebsmittel. Die DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) ist inhaltlich zum Großteil identisch mit der Vorschrift 3 und wird auch bei der Prüfung in gleichem Maße angewendet, richtet sich aber speziell an Unternehmen der öffentlichen Hand sowie kommunale Einrichtungen. Diese sind zum Schutz der Mitarbeiter, Gäste und Kunden ebenfalls zur Elektroprüfung durch Fachkräfte verpflichtet.

Möchten Sie gerne mehr über die DGUV Vorschrift 4 in Erfahrung bringen? Wir haben die häufigsten Fragen hier für Sie beantwortet. Wünschen Sie darüber hinaus einen zuverlässigen, fachkundigen Ansprechpartner für die DGUV-V4- und die DGUV-V3-Prüfung an Ihrer Seite, zögern Sie bitte nicht, sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu setzen. Als innovativer Dienstleister für elektrische Betriebssicherheitsprüfungen und eines der größten Unternehmen in dieser Branche sind wir bestens mit den Anforderungen der DGUV Vorschriften vertraut und haben bereits über 10 Mio. Betriebsmittel professionell geprüft.

Die DGUV Vorschrift 4 ist ebenfalls Teil der Unfallverhütungsvorschriften der DGUV – die Abkürzung steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Ziel ist es, Mitarbeiter, Kunden, Gäste sowie die gesamte öffentliche Einrichtung vor Gefahren zu schützen, die elektrische Anlagen und Betriebsmittel bergen können, z. B. Stromschlag oder Brand. Hierfür regelt die DGUV V4 den sicheren Umgang mit den betreffen Betriebsmitteln in öffentlichen Institutionen – sie setzt sich dabei aus folgenden Paragrafen zusammen:

 

§1

Geltungsbereich

§2

Begriffe

§3

Grundsätze

§4

Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln

§5

Prüfungen

§6

Arbeiten an aktiven Teilen

§7

Arbeiten in der Nähe aktiver Teile

§8

Zulässige Abweichungen

§9

Ordnungswidrigkeiten

§10

Inkrafttreten

Im Gegensatz zur DGUV V3, die sich an alle gewerblichen Unternehmen richtet, gilt die DGUV Vorschrift 4 wie bereits erwähnt speziell für öffentliche, kommunale Institutionen. Dazu zählen unter anderem:

  • Behörden & Ämter
  • Kitas
  • Schulen
  • Jugendzentren
  • Universitäten
  • Bäder
  • Pflegeheime
  • Museen

Werden hier elektrische Betriebsmittel und Anlagen verwendet, müssen diese entsprechend der DGUV Vorschrift 4 regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden – einmalig vor der Erstinbetriebnahme, vor jeder Wiederinbetriebnahme nach einer Änderung oder Instandsetzung sowie wiederkehrend in bestimmten Abständen. Die exakten Fristen zur Wiederholungsprüfung sind anhand einer individuellen Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und grundsätzlich so zu bemessen, dass entstehende Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden können. Da es sich nach DGUV V3 bei öffentlichen Einrichtungen um “Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art” handelt, sollten hier betriebene elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel aber mindestens einmal jährlich geprüft werden. Für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel in öffentlichen Einrichtungen wird je nach Bereich und potenzieller Gefährdung eine Wiederholungsprüfung nach sechs bis 24 Monaten empfohlen.

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie ortsveränderlicher Betriebsmittel darf entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 4 ausschließlich von einer befähigten Elektrofachkraft durchgeführt werden, die die Anforderungen der technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) erfüllt. Zur Prüfung befähigt ist gemäß TRBS 1203, wer über einen Abschluss einer einschlägigen technischen Berufsausbildung oder eines technischen Studiums sowie über praktische Berufserfahrung mit entsprechenden Arbeitsmitteln verfügt und zeitnah eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich ausübt.

Gut zu wissen: Die einwandfreie Qualität unserer Dienstleistungen steht für uns an erster Stelle – alle Prüftechniker der DPG sind ausgebildete Elektrofachkräfte und zur Prüfung befähigte Personen nach TRBS 1203.

Entsprechend der DGUV Vorschrift 4 ist die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in öffentlichen Unternehmen und Institutionen gesetzlich verpflichtend. Für die Durchführung der Prüfung und die Einhaltung der geforderten Fristen hat der Betreiber Sorge zu tragen. Die Prüfung darf schriftlich an eine befähigte Person delegiert werden, die Verantwortung obliegt allerdings weiterhin dem Betreiber. Bei einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Zuwiderhandlung, also der Missachtung bzw. Nichteinhaltung der Vorschrift, steht nicht nur die Sicherheit von Mitarbeitern, Gästen und Kunden auf dem Spiel, es handelt sich auch um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des SGB VII und je nach Fall sogar um eine Straftat. Weist eine elektrische Anlage bzw. ein elektrisches Betriebsmittel Mängel auf und es kommt zum Schadensfall, muss daher einwandfrei nachgewiesen werden, dass die Sicherheitsprüfung fachmännisch und innerhalb der in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Frist erfolgt ist. Andernfalls drohen mitunter hohe Bußgelder und Verlust des Versicherungsschutzes.

 

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