Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber zur Bereitstellung sicherer Arbeits- und Betriebsmittel verpflichtet, um das Gesundheitsrisiko für ihre Mitarbeiter und Kunden möglichst gering zu halten. Um dies gewährleisten zu können, müssen sämtliche vorhandenen Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand sowie einwandfreie Funktion geprüft werden. Wie oft die Prüfung jeweils wiederholt werden muss, ist in der Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung individuell festzulegen.
Im Rahmen der Prüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel erstellen wir gerne auch die Gefährdungsbeurteilung für Sie. Setzen Sie sich für eine persönliche Beratung rund um Ihre Möglichkeiten mit der DPG doch am besten direkt einmal mit uns in Verbindung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Garantiert höchste Qualität
Einwandfreie Rechtssicherheit
Mit der DPG bleiben Sie jederzeit auf der sicheren Seite: Wir führen die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel auf Basis folgender Rechtsgrundlage für Sie durch:
Betriebssicherheitsverordnung
1111
Verschiedene Prüfleistungen aus einer Hand
Selbstverständlich führen wir nicht nur die Prüfung und Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel durch – die DPG steht Ihnen auch für viele weitere relevante Prüfleistungen rund um die Betriebssicherheit zur Verfügung. Ob die Prüfung Ihrer ortsfesten elektrischen Anlagen und Maschinen, eMobility-Ladeinfrastruktur oder von Regalen, Leitern und Tritten: Wir begleiten Sie professionell und rechtskonform auf Ihrem Weg in ein sichereres Unternehmen!
Erinnerungsservice inklusive
Wir wissen: Bei vielen unterschiedlichen Prüffristen kann man leicht einmal den Überblick verlieren. Damit Sie keine Frist verpassen und jederzeit auf der sicheren Seite sind, erinnern wir Sie rechtzeitig an Ihre nächsten Termine zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte. So haben Sie den Kopf frei für das wirklich Wichtige – Ihr Kerngeschäft.
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Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Die DPG informiert: Wichtiges rund um die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung
Warum muss eine Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung erstellt werden?
01
die Arbeitsmittel selbst02
die Arbeitsumgebung und involvierte Personen – sowohl Benutzer des Arbeitsmittels als auch Dritte (z. B. Kunden)03
die Arbeitsgegenstände, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden.Was beinhaltet die Gefährdungsbeurteilung – wie oft ist sie durchzuführen?
Die Gefährdungsbeurteilung besteht prinzipiell aus sieben Schritten:
01
Erfassung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
02
Ermittlung der Gefährdungen
03
Bewertung der Gefährdungen
04
Festlegung von Schutzmaßnahmen
05
Durchführung der Maßnahmen
06
Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen
07
Dokumentation
Die erstmalige Gefährdungsbeurteilung ist zu erstellen, wenn ein neuer Arbeitsplatz eingerichtet oder die Arbeit neu aufgenommen wird. Darüber hinaus muss sie in regelmäßigen Abständen sowie nach jeder sicherheitsrelevanten Veränderung der Arbeitsbedingungen/Arbeitsmittel wiederholt werden. Erforderlich ist eine neue Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung auch dann, wenn Änderungen bei Vorschriften oder dem Stand der Technik auftreten, wenn neue Informationen vorliegen, z. B. Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen oder aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge, oder wenn die Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach § 4 Absatz 5 ergeben hat, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen nicht wirksam bzw. nicht ausreichend sind.
Für welche Arbeitsmittel muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?
Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung muss für alle für den Arbeitsprozess notwendigen Arbeits- und Betriebsmittel durchgeführt werden, von denen Gefährdungen bei der Verwendung für die Beschäftigten ausgehen können und die durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden. Im Elektro-Bereich zählen dazu beispielsweise:
- ortsveränderliche Betriebsmittel
- ortsfeste Betriebsmittel
- elektrische Anlagen
- elektrische Maschinen.