Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Für eine rechtssichere Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, die Voraussetzung für die Gewährleistung des Versicherungsschutzes durch die DGUV und nicht zuletzt natürlich zum Schutz von Menschen, Sachwerten und Arbeitsabläufen ist es wichtig, einen zuverlässigen Partner an seiner Seite zu wissen, der die Sicherheit in Ihrem Betrieb ernst nimmt.
Die DPG Deutsche Elektro Prüfgesellschaft ist Ihr innovativer Dienstleister für professionelle elektrische sowie nichtelektrische Betriebssicherheitsprüfungen. Als eines der größten Unternehmen in dieser Branche haben wir bereits mehr als 10 Mio. Betriebsmittel sicher und rechtskonform geprüft. Nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf und profitieren auch Sie von unserer fachlichen Expertise.
Vor Prüfbeginn findet ein persönliches Auftragsstartgespräch (Kickoff) statt. Hier vereinbaren wir einen verbindlichen Prüftermin mit Ihnen, definieren den organisatorischen Rahmen und spezifizieren Ihren Auftrag. Dabei unternehmen wir alles, um den Eingriff in das Arbeitsgeschehen stets so gering wie möglich zu halten.
Hohe Qualitätsstandards
Wir legen großen Wert auf höchste Qualität. All unsere Servicetechniker sind ausgebildete Elektro-Fachkräfte und somit befähigte Personen gemäß TRBS 1203.
Regelmäßige Schulungen gewährleisten die hohen Qualitätsstandards unserer Mitarbeiter: Diese verfügen über ein ausgeprägtes Fachwissen und sind für den Transfer Ihres Know-hows in unsere operativen Prüfabläufe bestens geschult.
Kurzfristige Prüfungen
Steht bei Ihnen bereits in Kürze die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bevor? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir reagieren zeitnah und erstellen Ihnen im Handumdrehen ein Prüfangebot, das perfekt zu Ihrem Unternehmen passt.
Attraktive Konditionen
Bei der DPG erwarten Sie wettbewerbsfähige Konditionen und eine transparente Preisgestaltung ohne versteckte Zusatzkosten. Eine persönliche Beratung und erste Begehung sind für Sie selbstverständlich kostenfrei. Holen Sie sich noch heute Ihr individuelles Angebot ein!
Volldigitalisiert zur Rechtssicherheit
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte
Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur
Technische Regeln für Betriebssicherheit
Betriebssicherheitsverordnung
365 Tage im Jahr für Sie zur Stelle
Unsere Servicetechniker sind jederzeit für Sie im Einsatz – bei uns ist die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an 365 Tagen im Jahr möglich. Das bedeutet für Sie: keine Produktionsausfälle, kein Gewinnverlust.
Erinnerungsservice inklusive
Wir wissen: Bei vielen unterschiedlichen Prüffristen kann man leicht einmal den Überblick verlieren. Damit Sie keine Frist verpassen und jederzeit auf der sicheren Seite sind, erinnern wir Sie rechtzeitig an Ihre nächsten Termine zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte. So haben Sie den Kopf frei für das wirklich Wichtige – Ihr Kerngeschäft.
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Info-Broschüre
Sicherheit für Ihr Unternehmen
- Das Unternehmen
- Leistungsspektrum
- Rechtliche Grundlagen
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- Kontakt
Die DPG informiert: Wichtiges rund um die Prüfung ortsveränderlicher Verbraucher
Welche Geräte zählen zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln (OVV)?
01
handgeführte elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Schleifmaschinen, Handsägen etc.02
Verlängerungsleitungen03
Ladegeräte & Netzteile z. B. von tragbaren Computern, Telefonen etc.04
mobile Beamer05
Stehlampen06
Haushaltsgeräte wie Kaffeemaschinen, Ventilatoren, Overheadprojektoren, Handleuchten, Staubsauger, Haarföhne, Tischleuchten etc.Warum muss geprüft werden?
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Geschäftsführer und Vorstände für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Besucher verantwortlich. Sie müssen sich um Art, Umfang und Frist der Sicherheitsprüfungen kümmern und haften im Schadensfall im Sinne des Organisationsverschuldens persönlich – sogar dann, wenn der Schaden von einem Dritten verursacht wurde.
Die Pflicht zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ergibt sich synchron aus dem Arbeitsschutzsystem Deutschlands und setzt sich zusammen aus:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)-Vorschriften, ehem. BGV.
Die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. Die Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung ist per Gesetz verpflichtend. Die Prüfung gemäß DGUV-Vorschriften gilt verbindlich für alle Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Prüfung ist notwendig, um im Schadensfall den Anspruch gegenüber der DGUV zu wahren.
Ohne Nachweis der Prüfung gemäß BetrSichV und DGUV-Vorgaben besteht keine Rechtssicherheit und der Geschäftsführer/Vorstand haftet selbst für entstandene Schäden!
Wie oft muss die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchgeführt werden?
Die Arbeitssicherheit in einem Unternehmen ist ausnahmslos zu jeder Zeit sicherzustellen. Damit dies gewährleistet werden kann, müssen bewegliche Elektrogeräte regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden:
- Vor der Erstinbetriebnahme sowie nach jeder Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
- In regelmäßig wiederkehrenden Zeitabständen. Die DGUV V3 (Tabelle 1B) empfiehlt an dieser Stelle folgende Maximal-Zeiträume: Auf Baustellen, in Werk- und Fertigungsstätten mindestens einmal jährlich, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen alle zwei Jahre.
Das exakte Intervall zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss gemäß BetrSichV durch die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung bestimmt werden und kann auf Wunsch des Kunden verändert werden (Unternehmerhaftung besteht fort). Für die Einhaltung dieses Intervalls ist die Geschäftsführung bzw. der Vorstand zuständig.