Elektrische Sicherheit in Kindergärten, Schulen und Universitäten
Vom Beamer bis zur Geräteanschlussleitung: Wir übernehmen für Sie die Sicherheitsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Schulen, Universitäten und in Kindergärten – fachkundig und rechtskonform.
Im Umfeld von Schutzbefohlenen ist es besonders wichtig, dass nicht nur Teile der elektrischen Anlagen geprüft werden, um höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Mit uns gehen Sie auf Nummer sicher: Wir führen für Sie die rechtskonforme 100-%-Prüfung elektrischer Anlagen durch.
Die professionelle periodische Prüfung elektrischer Maschinen aller Art ist im Rahmen der Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben – und eine unserer Kernkompetenzen.
Zu einer sicheren Umgebung gehören in Schulen, Kindergärten und Universitäten auch sichere Regale, Leitern und Tritte. Die rechtskonforme Prüfung dieser Betriebsmittel übernehmen wir gerne für Sie.
Ihr Vorteil
Bei der DPG erhalten Sie verschiedene professionelle Prüfleistungen zu attraktiven und wettbewerbsfähigen Konditionen aus einer Hand: Das spart Zeit und Kosten. Wir sind deutschlandweit aktiv und prüfen für Sie elektrische Betriebsmittel, Anlagen (100 %) und Maschinen, z. B. RLT, Kälte- und Klimatechnik, in Universitäten, Schulen und Kindergärten – flexibel, sicher und besonders effizient. Um Störungen im alltäglichen Ablauf zu vermeiden, führen wir die Prüfungen gerne in den Semester- bzw. Sommerferien durch. Dabei sind auch eng bemessene Zeiträume kein Problem für uns.
Rechtssicherheit
Die regelmäßige Sicherheitsprüfung elektrischer Betriebsmittel, Anlagen, Maschinen sowie von Leitern, Tritten und Regalen in Kindergärten und Bildungsstätten schützt die betreuten Kinder, Besucher und Mitarbeiter – darüber hinaus ist sie gesetzlich verpflichtend. Mit uns an Ihrer Seite betreiben Sie wichtige Prävention und bleiben im Schadensfall rechtlich auf der sicheren Seite, denn wir führen die Prüfungen gemäß DGUV und BetrSichV durch.
Qualität
Ihre Verantwortung ist unsere Verantwortung, dessen sind wir uns natürlich bewusst. Sämtliche Prüfungen werden bei uns daher ausschließlich von befähigten Personen nach TRBS 1203 mit entsprechender Ausbildung durchgeführt.
Case Studies
DPG Wissen
(DGUV)
DGUV Vorschrift 4
- Unfallverhütungsvorschrift der DGUV zum Schutz von Mitarbeitern, Kunden und Gästen
- ehemalige Bezeichnung: GUV-V A3
- regelt den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- richtet sich speziell an öffentliche Institutionen und Unternehmen
- die regelmäßige Sicherheitsprüfung nach § 5 DGUV V4 ist verpflichtend durchzuführen.
(BetrSichV)
Betriebssicherheits-verordnung
- neben ArbSchG wichtige Grundlage im Arbeitsschutz
- gültig seit Inkrafttreten am 03. Oktober 2002
- Ziel: Sicherheit von Arbeitnehmern bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleisten
- wird durch technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert
- richtet sich an alle Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
(TRBS)
Technische Regeln für Betriebssicherheit
- werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt
- konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung
- geben den Stand der Technik wieder
- enthalten u. a. präzise Anforderungen an Prüftechniker
- Werden sie eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind.