Elektrische Sicherheit in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen
Von der Mehrfachsteckdose bis zur Kaffeemaschine, von der Verlängerungsleitung bis zur Bohrmaschine: Wir übernehmen Ihre Sicherheitsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – fachmännisch und rechtskonform.
Mit der regelmäßigen Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen werden Personen und Einrichtung geschützt und Ausfallzeiten gering gehalten. Die DPG ist Ihr Spezialist für die Anlagenprüfung.
Die professionelle periodische Prüfung elektrischer Maschinen aller Art ist im Rahmen der Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben – und eine unserer Kernkompetenzen.
Der ordnungsgemäße Zustand öffentlich zugänglicher Ladestationen ist zum Schutz der Mitbürger besonders wichtig. Wir kümmern uns ganzheitlich um die Sicherheit Ihrer eMobility-Ladeinfrastruktur.
Kostenvorteil
Bei der DPG erhalten Sie verschiedene professionelle Prüfleistungen zu attraktiven und wettbewerbsfähigen Konditionen aus einer Hand: Das spart Zeit, Sie senken den Verwaltungsaufwand für Ihre Mitarbeiter und reduzieren somit Ihre Ausgaben. Wir sind deutschlandweit aktiv und können daher auch dezentrale Einrichtungen mit verschiedenen Standorten effizient und sicher prüfen. Die bundesweit einheitliche, rechtssichere Dokumentation ist zentral von einer oder mehreren verantwortlichen Personen abrufbar.
Rechtssicherheit
Sicherheitsprüfungen dienen zum Schutz aller Mitarbeiter, Kunden und Gäste einer öffentlichen Einrichtung – darüber hinaus sind sie gesetzlich verpflichtend. Mit uns an Ihrer Seite betreiben Sie wichtige Prävention im Arbeitsschutz und sind im Schadensfall rechtlich abgesichert.
Qualität
Ihre Verantwortung ist unsere Verantwortung, dessen sind wir uns natürlich bewusst. Sämtliche Prüfungen führen daher ausschließlich befähigte Servicetechniker mit elektrotechnischer Ausbildung und unter Zuhilfenahme von präzisen Marken-Prüfgeräten durch – für ein Höchstmaß an Qualität.
Case Studies
DPG Wissen
(ArbSchG)
Arbeitsschutzgesetz
- regelt die sichere und menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung
- erlassen am 07. August 1996
- gilt in allen Tätigkeitsbereichen
- wird durch zahlreiche Verordnungen konkretisiert
- bei Missachtung drohen hohe Strafen
(DGUV )
Vorschrift 4
- Unfallverhütungsvorschrift der DGUV zum Schutz von Mitarbeitern, Kunden und Gästen
- ehemalige Bezeichnung: GUV-V A3
- regelt den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- richtet sich speziell an öffentliche Institutionen und Unternehmen
- die regelmäßige Sicherheitsprüfung nach § 5 DGUV V4 ist verpflichtend durchzuführen
(BetrSichV)
Betriebssicherheitsverordnung
- neben ArbSchG wichtige Grundlage im Arbeitsschutz
- gültig seit Inkrafttreten am 03. Oktober 2002
- Ziel: Sicherheit von Arbeitnehmern bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleisten
- wird durch technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert
- richtet sich an alle Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellen