
Prüfung von Leitern und Tritten
Um Arbeiten in höheren Bereichen durchzuführen, beispielsweise um Lagerregale zu befüllen, werden in der Regel Leitern und Tritte verwendet. Stellen Unternehmer diese ihren Mitarbeitern zur Verfügung, gelten sie im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitsmittel. Ergo müssen diese regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin kontrolliert werden – und zwar allein von einer hierzu befähigten Person. Hier kommt die DPG ins Spiel: Wir übernehmen die Prüfung von Leitern und Tritten für Sie – natürlich den gesetzlichen Vorgaben (DGUV-I 208-016) entsprechend und termingerecht.
Klingt gut? Dann ist dies der beste Moment für ein Kennenlernen. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs klären wir alle organisatorischen Einzelheiten und vereinbaren einen Prüftermin mit Ihnen.
Warum die Prüfung von Leitern und Tritten der DPG überlassen?
Wir garantieren höchste Qualität
Ihre Sicherheit und Zufriedenheit haben für uns oberste Priorität. Daher legen wir großen Wert auf Professionalität und stellen sicher, dass alle Prüfungen von unseren hochkompetenten Prüftechnikern durchgeführt werden. Unsere Prüftechniker sind qualifizierte Fachkräfte gemäß TRBS 1203 und bilden sich kontinuierlich weiter, um stets auf dem neuesten Stand zu sein. Auf diese Weise garantieren wir die gleichbleibend hohe Qualität unserer Dienstleistungen.

Wir sorgen für lückenlose Betriebs- und Rechtssicherheit
Im Falle eines Schadens müssen Sie nachweisen können, dass Sie stets für die sichere Nutzung der entsprechenden Leitern bzw. Tritte Sorge getragen haben. Auch hierbei können Sie auf unsere Expertise vertrauen: Wir verschaffen Ihnen durch unseren Service auch die dringend notwendige Rechtssicherheit, indem wir die Prüfung von Leitern und Tritten rechtskonform gemäß DGUV-Information 208-016 durchführen und ein gerichtsfestes Prüfungsprotokoll erstellen, in welchem wir Zeit, Art, Ort, Gegenstand und Ergebnis der Prüfung sowie die Bewertung eventueller Mängel und Aussagen zum Weiterbetrieb festhalten.

Wir garantieren Top-Leistungen zum fairen Preis
Wenden Sie sich an die DPG, profitieren Sie von einem erstklassigen Service zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis. Versteckte Mehrkosten müssen Sie dabei nicht fürchten. Freuen Sie sich stattdessen auf eine faire sowie transparente Preisgestaltung. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können.
Wir behalten für Sie den Überblick
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Die DPG informiert: Wichtiges rund um die Prüfung von Leitern und Tritten
Welche Leitern und Tritte müssen einer Prüfung unterzogen werden?
Alle gewerblich genutzten Leitern und Tritte bedürfen einer regelmäßigen Kontrolle. Dazu zählen unter anderem:
01
Anlegeleitern
02
Rollleitern
03
Glasreiniger-/Etagenleitern
04
Stehleitern mit Plattformen
05
beidseitig begehbare Stehleitern
06
fahrbare Stehleitern
07
Saal-/Montageleitern
08
Schiebeleitern mit und ohne Seilzug
09
höhenverstellbare Stehleitern
10
Treppenleitern
11
Steighilfen
Wozu dient eine Leiterprüfung?
Wie eingangs bereits erwähnt gelten gewerblich genutzte Leitern und Tritte als Arbeitsmittel, und diese müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig nach der DGUV-Information 208-016 geprüft werden, um die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Prüfung schützt aber auch Unternehmer. Denn ohne entsprechenden Nachweis dieser Prüfungen besteht keine rechtliche Sicherheit, und im Schadensfall haftet die Geschäftsführung bzw. der Vorstand persönlich
Wie oft sollte eine Prüfung von Leitern und Tritten erfolgen?
Um die Betriebssicherheit in Unternehmen jederzeit gewährleisten zu können, ist es notwendig, Leitern und Tritte in regelmäßig wiederkehrenden Zeitabständen einer Kontrolle zu unterziehen. Zusätzlich sollte eine Prüfung vor der Erstinbetriebnahme sowie nach jeder Änderung oder Instandsetzung durchgeführt werden.
Gut zu wissen: Die Prüfungsintervalle stehen in Abhängigkeit zur jeweiligen Ausführung, der Häufigkeit ihrer Benutzung sowie den festgestellten Mängeln bei vorangegangenen Prüfungen und werden durch die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung bestimmt.
Wer darf Leiterprüfungen durchführen?
Für eine einwandfreie Betriebs- und Rechtssicherheit sollten Sie ausschließlich dafür befähigte Spezialisten wie die DPG mit der DGUV-konformen Prüfung der in Ihrem Betrieb bereitgestellten Leitern und Tritten betrauen.