VDE 0113–1, DIN VDE 0100–600, DIN VDE 0105–100
Wie jedes Arbeitsmittel müssen auch alle elektrischen Maschinen und Anlagen in Unternehmen in regelmäßigen Zeitabständen auf ordnungsgemäßen Zustand und einwandfreie Funktion geprüft werden, um deren Betriebssicherheit gewährleisten zu können. Als Bestandteil der DGUV Vorschrift 3 ist die Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus trägt sie insbesondere aber zum Schutz der Mitarbeiter vor den Gefahren des elektrischen Stroms bei und ermöglicht es, Mängel und Defekte, die zu Maschinenausfällen führen können, frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Die Anforderungen für die Maschinen- und Anlagenprüfung werden in den DIN-VDE-Normen konkretisiert, insbesondere in der DIN EN 60201–1 (VDE 0113–1), DIN VDE 0100–600 und DIN VDE 0105–100. Möchten Sie gerne mehr darüber in Erfahrung bringen? Wir haben die wichtigsten Informationen zu diesen Normen hier für Sie zusammengefasst.
Übrigens: Ob Anlagen, Maschinen oder Elektrogeräte – die DPG ist Spezialist in Sachen elektrischer Betriebssicherheit und bestens mit den Anforderungen an die Prüfung aus den DIN-VDE-Normen vertraut. Wünschen Sie für Ihre Prüfungen einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, sind Sie bei uns genau richtig. Kontaktieren Sie uns gern direkt für eine persönliche Beratung.
Anwendungsgebiete und Ziele der VDE 0113–1, DIN VDE 0100–600 und 0105–100
DIN EN 60201–1 (VDE 0113–1) Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen
Um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, ist es von essenzieller Bedeutung, dass alle elektrisch betriebenen Maschinen, die in einem Unternehmen zum Einsatz kommen, z. B. Werkzeugmaschinen, CNC-Bearbeitungszentren oder Schweißautomaten, einwandfrei funktionieren. Als Arbeitsschutzmaßnahme sind sie daher gesetzlich verpflichtend in regelmäßigen Abständen einer professionellen Betriebssicherheitsprüfung durch befähigte Personen nach TRBS 1203 zu unterziehen. Die Details und Anforderungen an die Maschinenprüfung sind in der DIN EN 60204–1 VDE 0113–1 geregelt, unter anderem:
- Auswahl der Ausrüstung
- Stromversorgung
- physikalische Umgebungs- und Betriebsbedingungen
- Transport und Lagerung
- Handhabungsvorrichtungen
- Schutz gegen elektrischen Schlag
- Schutz der Ausrüstung
- Steuerstromkreise
- Prüfungen
Die Norm VDE 0113–1 gilt dabei für elektrische und elektronische Ausrüstungen und Systeme für ortsfeste Maschinen mit Nennspannungen bis einschließlich 1.000 V (AC) und 1.500 V (DC) und Nennfrequenzen bis inkl. 200 Hz.
DIN VDE 0100–600 Errichten von Niederspannungsanlagen
Entsprechend der DGUV Vorschrift 3 und der Betriebssicherheitsverordnung müssen elektrische Anlagen vor der Inbetriebnahme, nach Reparaturen, Änderungen und Erweiterungen sowie in regelmäßig wiederkehrenden Intervallen geprüft werden. Die Anforderungen an die Erstprüfung – also die Prüfung nach Fertigstellung einer neuen elektrischen Anlage oder nach Änderungen an bestehenden Anlagen – werden dabei in der DIN VDE 0100–600 konkretisiert, beispielsweise hinsichtlich:
- Ablauf der Prüfung (Besichtigen, Erproben und Messen)
- Erstellen eines Prüfberichts
- Prüfmethoden
Als elektrische Niederspannungsanlagen werden grundsätzlich feststehende und bewegliche Anlagen bis 1.000 V (AC) und 1.500 V (DC) definiert, die elektrische Energie erzeugen, übertragen, umwandeln, verteilen und/oder anwenden können. Mit der Prüfung soll sichergestellt werden, dass diese bei Inbetriebnahme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Wird dabei die DIN VDE 0100–600 eingehalten, ist davon auszugehen, dass dies zutrifft.
DIN VDE 0105–100 Betrieb von elektrischen Anlagen
Die Norm DIN VDE 0105–100 konkretisiert die Anforderungen für das sichere Bedienen von und Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen bis 1.000 V (AC)/1.500 V (DC). Sie betrifft sowohl ortsfeste als auch ortsveränderliche Anlagen, die entweder unter Spannung stehend oder im spannungsfreien Zustand bewegt werden, und gilt für sämtliche Arbeits-, Bedienungs- und Wartungsverfahren sowie für alle elektrotechnischen und nichtelektrotechnischen Arbeiten, bei denen eine Gefahr durch Elektrizität besteht.
Zu elektrischen Anlagen zählen unter anderem:
- elektrische Haupt-/Unterverteilungen
- Fehlerstromschutzschalter
- Sicherungen
- Trenn- und Schaltgeräte
- Steckdosen aller Art
- fest angeschlossene Leuchten
- fest angeschlossene Klimageräte
- Elektroheizungen
Da derartige Anlagen grundsätzlich jederzeit sicher betrieben werden können müssen, sind regelmäßige Wiederholungsprüfungen notwendig, die gleichzeitig als Nachweis darüber dienen, dass die Anlage gemäß der DIN VDE 0105–100 den Errichtungsnormen und Sicherheitsvorschriften entspricht. Wie oft die Wiederholungsprüfung im Einzelfall erfolgen muss, ist anhand einer individuellen Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
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Wer darf die Anlagen- und Maschinenprüfungen durchführen?
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Regeln für Betriebssicherheit dürfen die Anlagen- und Maschinenprüfungen nach VDE 0113–1, DIN VDE 0100–600 und DIN VDE 0105–100 ausschließlich von befähigten Personen nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Voraussetzungen für die Befähigung sind ein Abschluss einer einschlägigen technischen Berufsausbildung oder eines technischen Studiums, praktische Berufserfahrung mit den jeweiligen Arbeitsmitteln und die zeitnahe Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in diesem Bereich.
Übrigens: Wir nehmen Ihre Sicherheit ernst und sind uns unserer Verantwortung bewusst – alle Prüftechniker der DPG sind befähigte Personen nach TRBS 1203 und verfügen über eine entsprechende elektrotechnische Ausbildung.
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