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DGUV V3-Prüfung – elektrische Sicherheit in Unternehmen

Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat in Deutschland einen besonders hohen Stellenwert und ist entsprechend streng gesetzlich geregelt. Neben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erlässt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche Unfallverhütungsvorschriften.

Diese Vorschriften basieren auf europäischen Rahmenrichtlinien und dienen der Vorbeugung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten. Sie richten sich an alle Unternehmer, die Beschäftigte haben und für deren Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich sind.

Ein zentraler Bestandteil dieser Regelwerke ist die DGUV V3 (früher VBG 4 bzw. BGV A3). Sie regelt den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in gewerblichen Unternehmen und schreibt insbesondere deren regelmäßige Prüfung auf einen ordnungsgemäßen Zustand verbindlich vor.

In den folgenden Abschnitten beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die DGUV V3-Prüfung.

Gut zu wissen: Wenn Sie Ihre DGUV V3-Prüfung in erfahrene Hände geben möchten, ist die DPG der richtige Ansprechpartner. Als eines der führenden Unternehmen in diesem Bereich haben wir bereits über 20 Millionen elektrische Betriebsmittel rechtskonform geprüft. Setzen Sie sich gerne für eine individuelle Beratung persönlich mit uns in Verbindung – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (ehemals BGV A3 bzw. VBG4) ist seit 1979 verbindlich anzuwenden. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen sicher betrieben werden dürfen und welche Pflichten Arbeitgeber dabei erfüllen müssen.

Inhaltlich gliedert sich die DGUV Vorschrift 3 in mehrere Paragrafen, die den sicheren Umgang mit elektrischer Energie im betrieblichen Alltag regeln:

§1

Geltungsbereich

§2

Begriffe

§3

Grundsätze

§4

Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln

§5

Prüfungen

§6

Arbeiten an aktiven Teilen

§7

Arbeiten in der Nähe aktiver Teile

§8

Zulässige Abweichungen

§9

Ordnungswidrigkeiten

§10

Inkrafttreten
Ein zentrales Element der Vorschrift ist § 5, der die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel verbindlich vorschreibt. Diese Prüfungen dienen der Sicherheit für Kunden und Mitarbeiter und sind branchenübergreifend erforderlich, sobald in einem Unternehmen elektrische Betriebsmittel oder elektrische Anlagen eingesetzt werden.

Als elektrische Betriebsmittel gelten dabei alle Geräte, Maschinen oder Einrichtungen, die ganz oder teilweise der Erzeugung, Übertragung, Verarbeitung oder Nutzung elektrischer Energie dienen – unabhängig davon, ob sie ortsfest installiert oder ortsveränderlich sind.

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass alle in einem Unternehmen eingesetzten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden müssen. Der Prüfbereich reicht dabei von einfachen, ortsveränderlichen Betriebsmitteln wie Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungsleitungen bis hin zu komplexen, fest installierten Produktionsanlagen.

Ziel der DGUV V3-Prüfung ist es, den ordnungsgemäßen Zustand, die Funktionsfähigkeit sowie den Schutz vor elektrischen Gefährdungen sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere der Schutz vor Stromschlägen, Kurzschlüssen und brandgefährlichen Defekten.

Die Prüfung besteht aus drei zentralen Prüfschritten:

  • Sichtprüfung zur Erkennung äußerer Mängel, Beschädigungen oder unzulässiger Veränderungen
  • Funktionsprüfung zur Überprüfung der sicheren und bestimmungsgemäßen Nutzung
  • Elektrische Messungen zur Bewertung der sicherheitsrelevanten elektrischen Eigenschaften

Damit die Messergebnisse rechtskonform und aussagekräftig sind, müssen diese Messungen mit geeigneten, normkonformen und kalibrierten Prüfgeräten durchgeführt werden.

Die konkreten Prüfanforderungen und Grenzwerte werden durch anerkannte Regeln der Technik, insbesondere durch folgende DIN-VDE-Normen, weiter konkretisiert:

  • DIN VDE 0701-0702 – Prüfung elektrischer Geräte nach Instandsetzung, Änderung und im Rahmen von Wiederholungsprüfungen
  • DIN VDE 0105-100 – Betrieb elektrischer Anlagen
  • DIN VDE 0113-1 – Sicherheit von Maschinen, elektrische Ausrüstung von Maschinen

Die DGUV V3 schreibt vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nicht nur regelmäßig, sondern auch anlassbezogen geprüft werden müssen. Eine Prüfung ist verpflichtend:

  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • vor jeder Wiederinbetriebnahme nach Änderung oder Instandsetzung
  • in festgelegten Wiederholungsintervallen

Für diese wiederkehrenden Prüfungen nennt die DGUV V3 Maximalrichtwerte, die sich in der Praxis bewährt haben:

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel

  • spätestens alle vier Jahre
  • in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art: jährlich

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

  • auf Baustellen sowie in Werk- oder Fertigungsstätten: jährlich
  • in Bürobereichen und vergleichbaren Umgebungen: spätestens alle zwei Jahre

Entscheidend ist jedoch:
Die konkrete Prüffrist darf nicht pauschal festgelegt werden, sondern muss gemäß Betriebssicherheitsverordnung im Rahmen einer individuellen Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Dabei spielen unter anderem der Gefährdungsgrad, die Einsatzhäufigkeit, die Umgebungsbedingungen und der Einsatzort der Betriebsmittel eine Rolle.

Grundsätzlich gilt:
Die Prüffristen müssen so bemessen sein, dass entstehende Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden können, bevor es zu einer Gefährdung von Personen oder Sachwerten kommt.

Die DGUV V3-Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel darf ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden. Rechtsgrundlage hierfür sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die technischen Regeln für Betriebssicherheit.

Als zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 gilt, wer über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder ein entsprechendes technisches Studium verfügt, praktische Berufserfahrung im Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln nachweisen kann und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in diesem Bereich ausübt.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der DGUV V3-Prüfung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Eine Übertragung der Prüfaufgaben auf eine andere befähigte Person ist möglich, muss jedoch schriftlich erfolgen. Dabei ist sicherzustellen, dass die beauftragte Person fachlich und organisatorisch in der Lage ist, die übertragenen Aufgaben zuverlässig zu erfüllen.

Gut zu wissen:
Bei der DPG wird die DGUV V3-Prüfung ausschließlich durch ausgebildete Elektrofachkräfte durchgeführt. Alle Prüftechniker erfüllen die Anforderungen als befähigte Personen nach TRBS 1203 und gewährleisten eine fachgerechte, rechtskonforme Prüfung.

Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel nicht regelmäßig und nicht durch eine befähigte Person geprüft und kommt es infolgedessen zu einem Schadensfall, ist der Verantwortliche voll haftbar und macht sich unter Umständen sogar strafbar

Zunächst drohen Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Kommt es darüber hinaus zu Personen- oder Sachschäden, können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche entstehen.

Besonders kritisch ist die Situation aus versicherungsrechtlicher Sicht:
Fehlt der Nachweis über eine rechtskonforme DGUV V3-Prüfung, kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. In solchen Fällen können Versicherer Leistungen kürzen oder Regressforderungen geltend machen.

In schweren Fällen – etwa bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung – sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich. Die Verantwortung trägt dabei grundsätzlich der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche elektrotechnische Fachkraft (VEFK). Unter bestimmten Umständen kann dies sogar zu einer persönlichen Haftung mit dem Privatvermögen führen.

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