
Die UVV-Prüfung kraftbetriebener Tore und Türen
Ob Rolltore, Sektionaltore, Schiebetüren, Schnelllauftore oder Drehflügeltüren: Kraftbetätigte Türen und Tore gehören in vielen Unternehmen zum festen Bestandteil des täglichen Betriebsablaufs und sind oft hohen mechanischen sowie elektrischen Belastungen ausgesetzt. Damit von den Anlagen keine Gefährdungen für Mitarbeiter, Besucher oder Sachwerte ausgehen, müssen automatische Türen und Tore regelmäßig durch sachkundige Personen auf ihre Betriebssicherheit, ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.
Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Arbeitsunfälle, Quetschgefahren, technische Defekte und ungeplante Ausfallzeiten frühzeitig zu vermeiden. Grundlage der UVV-Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore sind unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 Türen und Tore, die DGUV Information 208-022 sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Unternehmen erfüllen mit einer fachgerecht durchgeführten Prüfung ihre gesetzlichen Betreiberpflichten und schaffen gleichzeitig mehr Betriebs- und Rechtssicherheit im laufenden Betrieb.
Im Rahmen der UVV-Prüfung kontrollieren unsere qualifizierten Sachkundigen unter anderem sicherheitsrelevante Bauteile, Schutzeinrichtungen, Steuerungen, Schließkräfte sowie mechanische und elektrische Funktionen Ihrer Tor- und Türanlagen. Sämtliche Prüfergebnisse werden dabei professionell, manipulationssicher und gerichtsfest dokumentiert, sodass Sie auch im Schadensfall auf der sicheren Seite sind.
Sie wünschen sich ein erfahrenes Unternehmen, das die UVV-Prüfung Ihrer kraftbetätigten Türen und Tore professionell, effizient und rechtskonform für Sie übernimmt? Als Spezialist für elektrische und nichtelektrische Betriebssicherheit unterstützt Sie die DPG bundesweit mit umfassendem Fachwissen, standardisierten Prüfprozessen und persönlicher Beratung. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich individuell zu Ihrer Prüfumgebung, Ihren Prüffristen und den gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen beraten.
Umfassende hochqualitative UVV-Prüfleistung
Damit kraftbetätigte Türen und Tore in Ihrem Unternehmen dauerhaft sicher, zuverlässig und rechtskonform betrieben werden können, ist eine regelmäßige UVV-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Ziel der Prüfung ist es, Gefährdungen für Mitarbeiter, Besucher und Sachwerte frühzeitig zu erkennen sowie technische Defekte, Fehlfunktionen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Die DPG übernimmt die Prüfung Ihrer kraftbetätigten Türen und Tore professionell, effizient und gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Unsere Prüfleistung für kraftbetriebene Türen und Tore umfasst unter anderem:
- eingehende Begutachtung aller Verschleißteile
- Prüfung der Mechanik und Stabilität führender sowie tragender Bauteile und von Befestigungen der Gegengewichte
- Überprüfung der Federn auf Bruch
- Überprüfung auf Korrosion, Verschleiß, Beschädigungen
- Prüfung der Gängigkeit beweglicher Teile
- Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen und Steuerungen auf Funktion
- Prüfung der Ketten auf Flucht und Spannung
- Überprüfung der Führungsschienen etc. auf Deformationen/lose Schrauben
- Prüfung des Motors
- Schließkraftmessung.
Einwandfreie Betriebs- und Rechtssicherheit
Mit der DPG an Ihrer Seite schützen Sie nicht nur Mitarbeiter, Besucher und Sachwerte in Ihrem Unternehmen – Sie schaffen gleichzeitig die Grundlage für maximale Betriebs- und Rechtssicherheit. Kommt es durch ein defektes oder fehlerhaftes Tor zu einem Unfall oder Schaden, müssen Unternehmen nachweisen können, dass die vorgeschriebene UVV-Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore ordnungsgemäß durchgeführt wurde und sich die Anlagen zum Zeitpunkt der Prüfung in einem sicheren Zustand befanden.
Unsere qualifizierten Fachkräfte prüfen Ihre kraftbetriebenen Türen und Tore daher professionell, rechtskonform und gemäß den aktuellen gesetzlichen sowie berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Grundlage der Prüfung sind unter anderem folgende Vorschriften und Regelwerke:
Sicherheitstechnische Anforderungen an Türen und Tore
Sämtliche Prüfergebnisse und Prüfabläufe dokumentieren wir dabei selbstverständlich manipulationssicher, nachvollziehbar und gerichtsfest in einem professionellen Prüfprotokoll. So unterstützen wir Sie dabei, gesetzliche Betreiberpflichten zuverlässig einzuhalten, Haftungsrisiken zu minimieren und auch im Schadensfall rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Verschiedene Prüfleistungen zur Betriebssicherheit aus einer Hand
Die DPG unterstützt Unternehmen bundesweit mit umfassenden Prüfleistungen rund um die elektrische und nichtelektrische Betriebssicherheit. Neben der UVV-Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore übernehmen wir auch zahlreiche weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen in Ihrem Unternehmen. Dadurch reduzieren Sie organisatorischen Aufwand, profitieren von abgestimmten Prüfprozessen und erhalten sämtliche Leistungen zentral aus einer Hand. Zu unseren Leistungen gehören unter anderem die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen, die DGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sowie die Prüfung von verpressten Schlauchleitungen. Durch die Bündelung verschiedener Prüfleistungen lassen sich Prüfintervalle effizient koordinieren, interne Abläufe optimieren und Betriebsunterbrechungen minimieren. Unsere erfahrenen Fachkräfte beraten Sie gerne individuell zu den passenden Prüfleistungen, gesetzlichen Anforderungen und optimalen Prüfintervallen für Ihr Unternehmen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich persönlich zu einem ganzheitlichen Prüfkonzept für mehr Betriebs- und Rechtssicherheit beraten.
Erinnerungsservice für Ihre Prüffristen inklusive
Wir wissen: Bei vielen unterschiedlichen Prüffristen kann man leicht einmal den Überblick verlieren. Damit Sie keine wichtigen Prüftermine versäumen und Ihre Betriebsmittel jederzeit rechtskonform geprüft bleiben, erinnert Sie die DPG frühzeitig an anstehende UVV- und Sicherheitsprüfungen. Unser Erinnerungsservice unterstützt Sie dabei, gesetzliche Prüffristen zuverlässig einzuhalten und Ausfälle, Haftungsrisiken oder organisatorischen Mehraufwand zu vermeiden. So behalten Sie Ihre Prüfungen jederzeit im Blick und können sich voll und ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.
Download Info-Broschüren
Info-Broschüre
Sicherheit für Ihr Unternehmen
- Das Unternehmen
- Leistungsspektrum
- Rechtliche Grundlagen
- Unsere Vorteile
- Kontakt
Die DPG informiert: Wichtiges rund um die UVV-Prüfung kraftbetätigter Tore und Türen
Warum muss die UVV-Prüfung von Türen und Toren durchgeführt werden?
Welche Türen und Tore müssen geprüft werden?
Wie oft muss die UVV-Prüfung kraftbetätigter Tore und Türen erfolgen?
Um die Sicherheit von kraftbetriebenen Türen und Toren dauerhaft gewährleisten zu können, sind sie nach den Vorgaben des Herstellers grundsätzlich vor der Erstinbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen oder Reparaturen sowie in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen. Die wiederholende UVV-Prüfung von Toren und Türen sollte mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
Wer darf die Tore und Türen nach UVV prüfen?
Da zur Durchführung der UVV-Prüfung kraftbetriebener Tore und Türen spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind, darf diese ausschließlich von qualifizierten Sachkundigen vorgenommen werden, welche die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik überprüfen können. Sachkundig im Sinne der DGUV Information 208–022 – Türen und Tore sind Personen, die über eine fachliche Ausbildung in diesem Bereich verfügen, eine entsprechende Tätigkeit ausüben und ausreichend Erfahrung nachweisen können, um den ordnungsgemäßen Zustand der Tore und Türen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beurteilen. Bei der DPG werden nur speziell weitergebildete Servicetechniker mit der Prüfung von Türen und Toren beauftragt, sodass diese Anforderungen sichergestellt sind. Die Verantwortung für die Durchführung der Prüfung sowie die Einhaltung der Fristen obliegt dem Arbeitgeber. Wir erinnern Sie gerne daran, wenn bei Ihnen die Wiederholungsprüfung ansteht.
Was passiert, wenn kraftbetätigte Türen und Tore nicht geprüft werden?
Werden kraftbetätigte Türen und Tore nicht regelmäßig geprüft, kann dies erhebliche Sicherheits- und Haftungsrisiken verursachen. Defekte oder fehlerhafte Toranlagen können zu schweren Personen- und Sachschäden führen. Kommt es zu einem Unfall, müssen Unternehmen nachweisen können, dass die vorgeschriebene UVV-Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Fehlende oder unvollständige Prüfungen können im Schadensfall rechtliche Konsequenzen, Probleme mit dem Versicherungsschutz sowie Verstöße gegen gesetzliche Betreiberpflichten nach sich ziehen.
Wie läuft die UVV-Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore ab?
Im Rahmen der UVV-Prüfung überprüfen sachkundige Personen sämtliche sicherheitsrelevanten und funktionalen Komponenten der Tor- und Türanlagen. Dazu gehören unter anderem die Kontrolle von Schutzeinrichtungen, Steuerungen, Schließkräften, mechanischen Bauteilen, Antriebssystemen sowie beweglichen Komponenten. Zusätzlich erfolgt eine Sicht- und Funktionsprüfung, um mögliche Mängel, Verschleiß oder Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Abschließend werden sämtliche Prüfergebnisse professionell und gerichtsfest dokumentiert.
Was ist der Unterschied zwischen Wartung und UVV-Prüfung?
Die Wartung dient in erster Linie dazu, die Funktionsfähigkeit und den technischen Zustand von Türen und Toren langfristig zu erhalten. Die UVV-Prüfung hingegen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung, bei der kontrolliert wird, ob die Anlagen den geltenden Vorschriften und Sicherheitsanforderungen entsprechen. Eine Wartung ersetzt daher keine UVV-Prüfung. Unternehmen sind verpflichtet, beide Maßnahmen regelmäßig durchführen zu lassen, um die Betriebs- und Rechtssicherheit ihrer kraftbetätigten Türen und Tore sicherzustellen.

