DGUV Vorschrift 4
Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen ist oftmals ausschließlich die Rede von der DGUV Vorschrift 3. Diese Unfallverhütungsvorschrift ist allerdings nicht die einzige für den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln sowie nicht elektrotechnischen Arbeiten in der Nähe elektrischer Betriebsmittel. Die DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) ist inhaltlich zum Großteil identisch mit der Vorschrift 3 und wird auch bei der Prüfung in gleichem Maße angewendet, richtet sich aber speziell an Unternehmen der öffentlichen Hand sowie kommunale Einrichtungen. Diese sind zum Schutz der Mitarbeiter, Gäste und Kunden ebenfalls zur Elektroprüfung durch Fachkräfte verpflichtet. Möchten Sie gerne mehr über die DGUV Vorschrift 4 in Erfahrung bringen? Wir haben die häufigsten Fragen hier für Sie beantwortet. Wünschen Sie darüber hinaus einen zuverlässigen, fachkundigen Ansprechpartner für die DGUV-V4- und die DGUV-V3-Prüfung an Ihrer Seite, zögern Sie bitte nicht, sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu setzen. Als innovativer Dienstleister für elektrische Betriebssicherheitsprüfungen und eines der größten Unternehmen in dieser Branche sind wir bestens mit den Anforderungen der DGUV Vorschriften vertraut und haben bereits über 10 Mio. Betriebsmittel professionell geprüft.
Die wichtigsten Informationen zur DGUV Vorschrift 4 in Kürze
Die DGUV Vorschrift 4 ist ebenfalls Teil der Unfallverhütungsvorschriften der DGUV – die Abkürzung steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Ziel ist es, Mitarbeiter, Kunden, Gäste sowie die gesamte öffentliche Einrichtung vor Gefahren zu schützen, die elektrische Anlagen und Betriebsmittel bergen können, z. B. Stromschlag oder Brand. Hierfür regelt die DGUV V4 den sicheren Umgang mit den betreffen Betriebsmitteln in öffentlichen Institutionen – sie setzt sich dabei aus folgenden Paragrafen zusammen:
§1
Geltungsbereich§2
Begriffe§3
Grundsätze§4
Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln§5
Prüfungen§6
Arbeiten an aktiven Teilen§7
Arbeiten in der Nähe aktiver Teile§8
Zulässige Abweichungen§9
Ordnungswidrigkeiten§10
InkrafttretenIn welchen Bereichen findet die DGUV Vorschrift 4 Anwendung?
Im Gegensatz zur DGUV V3, die sich an alle gewerblichen Unternehmen richtet, gilt die DGUV Vorschrift 4 wie bereits erwähnt speziell für öffentliche, kommunale Institutionen. Dazu zählen unter anderem:
- Behörden & Ämter
- Kitas
- Schulen
- Jugendzentren
- Universitäten
- Bäder
- Pflegeheime
- Museen
Werden hier elektrische Betriebsmittel und Anlagen verwendet, müssen diese entsprechend der DGUV Vorschrift 4 regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden – einmalig vor der Erstinbetriebnahme, vor jeder Wiederinbetriebnahme nach einer Änderung oder Instandsetzung sowie wiederkehrend in bestimmten Abständen. Die exakten Fristen zur Wiederholungsprüfung sind anhand einer individuellen Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und grundsätzlich so zu bemessen, dass entstehende Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden können. Da es sich nach DGUV V3 bei öffentlichen Einrichtungen um “Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art” handelt, sollten hier betriebene elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel aber mindestens einmal jährlich geprüft werden. Für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel in öffentlichen Einrichtungen wird je nach Bereich und potenzieller Gefährdung eine Wiederholungsprüfung nach sechs bis 24 Monaten empfohlen.
Wer darf die DGUV V4-Prüfung durchführen?
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie ortsveränderlicher Betriebsmittel darf entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 4 ausschließlich von einer befähigten Elektrofachkraft durchgeführt werden, die die Anforderungen der technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) erfüllt. Zur Prüfung befähigt ist gemäß TRBS 1203, wer über einen Abschluss einer einschlägigen technischen Berufsausbildung oder eines technischen Studiums sowie über praktische Berufserfahrung mit entsprechenden Arbeitsmitteln verfügt und zeitnah eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich ausübt.
Gut zu wissen: Die einwandfreie Qualität unserer Dienstleistungen steht für uns an erster Stelle – alle Prüftechniker der DPG sind ausgebildete Elektrofachkräfte und zur Prüfung befähigte Personen nach TRBS 1203.
Sie möchten beraten werden? Kontaktieren Sie uns gerne.
Wer ist für die Einhaltung der DGUV Vorschrift 4 verantwortlich?
Entsprechend der DGUV Vorschrift 4 ist die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in öffentlichen Unternehmen und Institutionen gesetzlich verpflichtend. Für die Durchführung der Prüfung und die Einhaltung der geforderten Fristen hat der Betreiber Sorge zu tragen. Die Prüfung darf schriftlich an eine befähigte Person delegiert werden, die Verantwortung obliegt allerdings weiterhin dem Betreiber. Bei einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Zuwiderhandlung, also der Missachtung bzw. Nichteinhaltung der Vorschrift, steht nicht nur die Sicherheit von Mitarbeitern, Gästen und Kunden auf dem Spiel, es handelt sich auch um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des SGB VII und je nach Fall sogar um eine Straftat. Weist eine elektrische Anlage bzw. ein elektrisches Betriebsmittel Mängel auf und es kommt zum Schadensfall, muss daher einwandfrei nachgewiesen werden, dass die Sicherheitsprüfung fachmännisch und innerhalb der in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Frist erfolgt ist. Andernfalls drohen mitunter hohe Bußgelder und Verlust des Versicherungsschutzes.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Der persönliche Kontakt zu unseren Kunden ist uns sehr wichtig. Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen oder wünschen eine individuelle Beratung, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir sind gerne für Sie da und Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich.
Die DPG informiert:
Was genau ist die DGUV Vorschrift 4?
Die DGUV Vorschrift 4 bezieht sich auf die "Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel" und stellt eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dar. Sie enthält Vorschriften und Regeln für den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in öffentlichen Einrichtungen.
Wie unterscheidet sich die DGUV Vorschrift 4 von der DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 4 unterscheidet sich von der DGUV Vorschrift 3 in der Zielgruppenausrichtung. Während beide Vorschriften im Wesentlichen identische Inhalte aufweisen und während der Prüfung in gleichem Maße angewandt werden, richtet sich die DGUV Vorschrift 4 speziell an Unternehmen der öffentlichen Hand sowie an kommunale Einrichtungen.
Ist die DGUV Vorschrift 4 für mich relevant?
Das hängt davon ab, ob Sie zu den Zielgruppen gehören, für die diese Vorschrift speziell ausgelegt ist. Wenn Sie in einer öffentlichen Institution respektive kommunalen Einrichtung tätig sind, ist die DGUV Vorschrift 4 höchstwahrscheinlich für Sie relevant. In diesem Fall sollten Sie die Vorschriften sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den darin festgelegten Sicherheitsstandards vollumfänglich Rechnung tragen. Hierbei stehen Ihnen gerne die Experten der DPG zur Seite.
Wie lange ist eine Prüfung nach DGUV V4 gültig?
Die Gültigkeitsdauer einer Prüfung nach DGUV V4 kann je nach Art des geprüften elektrischen Betriebsmittels oder der elektrischen Anlage variieren. Die konkreten Prüffristen sind in den Technischen Regeln der DGUV und in den spezifischen Anwendungsregeln festgelegt. In der Regel werden jedoch Prüfungen in bestimmten Zeitintervallen durchgeführt. Beauftragen Sie die DPG, erinnern wir Sie rechtzeitig an Ihre nächsten Termine zur Prüfung. Unser inklusiver Erinnerungsservice sorgt dafür, dass Sie stets im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen bleiben und die Sicherheit Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gewährleistet ist. Die DPG unterstützt Sie dabei, Ihre Verpflichtungen im Rahmen der DGUV Vorschrift 4 effizient zu erfüllen und potenzielle Risiken zu minimieren.
Warum sollte ich mich bezüglich der DGUV Vorschrift 4 an die DPG wenden?
Weil wir Ihnen alles aus einer Hand bieten: Von periodischen Prüfungen bis zu Gefährdungsbeurteilungen übernehmen wir sämtliche Aufgaben im Bereich hochwertiger Betriebssicherheitsprüfungen. Unsere Prüfungen zeichnen sich durch höchste Qualität aus, unterstützt durch modernste Technologien und qualifiziertes Fachpersonal. Auf diese Weise garantieren wir eine gerichtsfeste, tagesaktuelle Dokumentation. Sicherheit und Qualität sind dabei oberstes Gebot – wir erfassen komplexe Zusammenhänge schnell und setzen passende Konzepte um. Kundennähe ist uns ebenfalls wichtig: Durch bundesweite Präsenz, eine Einsatzbereitschaft an 365 Tagen im Jahr und breit gefächerte Branchenkenntnisse gestalten wir den Prüfprozess individuell nach Ihren Bedürfnissen.
